So verteidigt der Bund teures Krebsmedikament von Novartis

Novartis vertreibt das teuerste Krebsmedikament der Welt. Trotz Kritik von NGO verteidigt der Bund das System und den Preis.

Pfleger umsorgen einen Patienten im Spital. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das teure Krebsmedikament von Novartis wird neu von der Grundversicherung vergütet.
  • Novartis soll Kymriah jedoch gar nicht patentieren dürfen, finden Kritiker.
  • Das Bundesamt für Gesundheit erklärt, dass alles mit rechten Dingen zugehe.

Eine Dosis der Krebstherapie Kymriah kostet 370'000 Franken. Seit dem 1. Januar 2020 vergütet die Obligatorische Krankenversicherung die Zelltherapie. Hersteller Novartis verdient gutes Geld damit – und wird dafür kritisiert.

Denn bei dem «Medikament» handelt es sich viel mehr um ein Verfahren, bei welchem dem Patienten Blutzellen entnommen und so verändert werden, dass sie nach dem Wiedereinspritzen die Krebszellen bekämpfen.

Kritik an Patentanspruch von Novartis

Doch: Das Verfahren wurde nicht von Novartis, sondern von der Universität Pennsylvania entwickelt. 2012 verkaufte die Uni die Lizenz dazu exklusiv an Novartis, welche das Produkt vermarktet. Dank eines Patentes hält der Basler Pharmakonzern für 20 Jahre das Monopol auf Kymriah.

Das Produktionsgebäude von Novartis in Muttenz. - Keystone

Aufgrund der Entwicklung haben NGO beim Europäischen Patentamt EPA Einspruch gegen das Patent erhoben. Die Kymriah-Technologie sei bereits bekannt gewesen, bevor der Patent-Antrag eingereicht wurde, deshalb sei es keine Erfindung und auch nicht patentierbar.

Novartis entgegnet, dass die Therapie Kymriah den Patienten und der Gesellschaft grossen Mehrwert biete als potenziell lebensverlängernde Behandlungsoption. Ohne diese dauerhafte Lösung würden die Patienten mit hoher Wahrscheinlichkeit schneller sterben.

BAG erklärt, wie Preis zustande kommt

Das Bundesamt für Gesundheit will sich zum konkreten Patentschutz für Kymriah zwar nicht äussern. Mediensprecherin Katrin Holenstein erklärt jedoch: «Das Patentrecht hat grundsätzlich den Zweck, die getätigten Investitionen für Forschung und Entwicklung zu schützen und einen Innovationsanreiz zu schaffen.»

Holenstein verweist auch darauf, dass der Bundesrat Zwangslizenzen indes als kein geeignetes Mittel erachtet, um Arzneimittelpreise zu senken.

Katrin Holenstein, Leiterin Sektion Kommunikation beim Bundesamt für Gesundheit BAG. - Twitter

Ebenfalls offen lässt die BAG-Sprecherin, ob der Preis von Kymriah sinken würde, sollte Novartis das Patent und damit das Monopol darauf verlieren. Der Preis würde jeweils mit den Versicherern ausgehandelt, «wo verschiedene andere Faktoren wahrscheinlich eine wesentlichere Rolle spielen, als die Aufhebung eines einzelnen Patentes».

Preis umfasst die ganze Therapie

Den aktuellen Preis verteidigt das BAG daher. Die Preisfestsetzung für Arzneimittel basiere grundsätzlich auf dem Preisvergleich mit neun Referenzländern sowie dem Quervergleich mit patentgeschützten Arzneimitteln zur Behandlung der gleichen Erkrankung.

Die Zelltherapie Kymriah wird im Spital durchgeführt. - Keystone

Kymriah sei als Zelltherapie in einem Behandlungskomplex eingebettet und werde stationär im Spital durchgeführt. «Deshalb erfolgt die Regelung der Leistungspflicht des gesamten Behandlungskomplexes als ärztliche Leistung und nicht als Arzneimittel», erklärt Holenstein.

Der Preis beinhalte daher den ganzen Behandlungskomplex. Man vertraue hierbei auf die Ärzte und gehe davon aus, dass diese den Grundsatz der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigen.