Prinz Harry: Drogentest und keine US-Staatsbürgerschaft?

Für Prinz Harry könnte es in diesem Jahr richtig dicke kommen. Auf den Ex-Royal dürfte ein Drogentest warten.

Prinz Harry hat diverse Baustellen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Prinz Harry verkündete selbst, dass er Drogen konsumierte.
  • Bei der Antragstellung seines US-Visum wirft das nun Fragen auf.

In diesem Fall wäre ein wenig mehr Schweigen richtig klasse gewesen!

Dass Prinz Harry (38) in seinem Knaller-Buch «Spare» über seine Erfahrungen mit Drogen geschrieben hat, ist bekannt. Ebenso, dass er bei der Antragstellung des US-Visums wohl wahrheitsgetreue Angaben darüber gemacht hat.

Die Memoiren von Prinz Harry mit dem Titel «Spare» (Deutsch: «Reserve»). Darin plauderte er fies über seine Verwandtschaft. - keystone

Doch es könnte dennoch doppelt dicke für den nicht mehr aktiven Royal kommen.

So könnte der Mann von Meghan Markle (41) im schlechtesten Fall niemals Besitzer einer Greencard werden. Schlimmer noch: Harry könnte auch beim Drogentest antraben müssen.

Umfrage

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich ...

... sehe ich genau so.
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14%

Die «Sun» zitiert Anwältin Kaitlin Davies, die auf Einwanderung spezialisiert ist.

«Ohne aussergewöhnliche Umstände würde Harry wahrscheinlich niemals eine Green Card besitzen. Oder aber US-Bürger werden können, wenn er offiziell zugibt, Kokain konsumiert zu haben.»

Das Anwesen von Prinz Harry und Meghan Markle in Montecito. - keystone

Harrys Eingeständnisse in seinem Buch oder während TV-Interviews werden nicht als formell angesehen, da sie nicht unter Eid erfolgten, heisst es weiter.

«Wenn Prinz Harry gegenüber einem Einwanderungsbeamten allerdings zugab, dass er zuvor illegale Drogen konsumiert hatte, würde er als unberechtigt für ein Visum angesehen», so Davies.

Prinz Harry hat diverse offene Baustellen. - keystone

Auch könnte es sein, dass der Sohn von König Charles III. (74) zu einem Drogentest muss.

«Die Botschaft muss ihn zu einer medizinischen Untersuchung überweisen, wenn sie feststellt, dass er in den letzten fünf Jahren eine oder mehrere Drogen- oder Alkoholverhaftungen hatte (…).»