Nationalrat befasst sich erneut mit Mietzinserlassen

Der Nationalrat befasst sich am Donnerstag erneut mit dem ungelösten Streit über Mietzinserlasse für wegen der Corona-Pandemie geschlossene Gewerbebetriebe.

Der Nationalrat befasste sich erneut mit dem Streit über Mietzinserlasse für wegen der Corona-Pandemie geschlossene Gewerbe- und Gastronomiebetriebe. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Donnerstag befasst sich der Nationalrat erneut mit den Mieterlass für Gewerbebetriebe.
  • Die grosse Kammer befasst sich wiederum mit einem umstrittenen Kompromissvorschlag.

Der Nationalrat befasst sich am Donnerstag erneut mit dem ungelösten Streit über Mietzinserlasse für wegen der Corona-Pandemie geschlossene Gewerbebetriebe. Der grossen Kammer liegt dazu ein neuer, wiederum umstrittener Kompromissvorschlag vor.

In der ausserordentlichen Corona-Session Anfang Mai hatten sich die Räte nicht auf eine Lösung für die gebeutelten Gewerbebetriebe einigen können. Zankapfel war eine vom Ständerat abgeänderte Motion der Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats, die einen Mietzinserlass von 70 Prozent forderte.

Mietschulden von nur 40 Prozent

Diese Änderungen lehnte die WAK des Nationalrats ab, verfasste aber im Sinn eines Kompromisses und in Anlehnung an die Formulierung des Ständerats eine neue Motion. Die Kommission beschloss diese Motion mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Vertreter von SVP und FDP in der Kommission lehnen das Ansinnen ab.

Die Mehrheit der Schwesterkommission des Ständerats beschloss einen identischen Vorstoss, mit dem sich die kleine Kammer voraussichtlich am kommenden Montag befassen wird. Nehmen beide Räte die Motionen an, gilt das Anliegen als überwiesen.

Derzeit berät sich der Nationalrat an der Sommersession in der Bern Expo. - Keystone

Geschäftsbetreiber und -betreiberinnen sollen ihrem Vermieter für die Dauer der behördlichen Schliessung wegen des Coronavirus nur 40 Prozent der Miete schulden. Dabei soll eine Mietobergrenze von 20'000 Franken gelten. Die restlichen 60 Prozent soll der Vermieter tragen.

Auch Betriebe, die ihre Aktivitäten reduzieren mussten, sollen in begrenztem Umfang von einer Ermässigung profitieren können. Bei einem Mietzins zwischen 15'000 und 20'000 Franken können Mieter wie auch Vermieter auf diese Lösung verzichten. Für Vermieter soll der Bundesrat einen Härtefallfonds von 20 Millionen Franken vorsehen.

Gesetzesanpassung kann Fragen nicht pauschal klären

Der Bundesrat ist weiterhin nicht bereit, eine Lösung für die umstrittenen Geschäftsmieten auszuarbeiten. Auch die aktuelle Motion, mit der Geschäftsbetreibern geholfen werden soll, lehnt er ab.

In seiner Stellungnahme bekräftigte er seine Haltung: Die komplexen mietrechtlichen Fragen liessen sich nicht durch vorübergehende Gesetzesanpassungen pauschal lösen. Die betroffenen Vertragsparteien sollten sich auf dem Verhandlungsweg auf Lösungen verständigen.

Ein wegen des Coronavirus geschlossenes Restaurant in der Stadt Luzern. - Keystone

Untauglich ist der Vorschlag der Kommissionen auch in den Augen des Verbandes Immobilien Schweiz (VIS). Mietverhältnisse unterstünden dem Privatrecht, Lösungen müssten individuell gefunden werden. Dies sei für zwei Drittel der betroffenen Mietverhältnisse auch bereits geschehen, hält er fest.

Der Verband stützt sich dabei auf seine Umfrage bei dreissig Immobilienunternehmen mit total rund 5200 betroffenen Gewerbemietverhältnissen. In rund 30 Prozent seien Mietzinse bis zu drei Monate gestundet worden. In 22 Prozent der Fälle seien Erlasse um 50 Prozent während bis zu drei Monaten beschlossen worden, und in jedem zehnten Fall sei der Mietzinserlass höher als 60 Prozent.

Vermieter hat für den Mangel aufzukommen

Die Frage der Geschäftsmieten könnte indes noch die Gerichte beschäftigen. Nach Ansicht des Mieterverbands handelt es sich bei einer behördlichen Schliessung zur Pandemiebekämpfung um einen Mangel der Mietsache, für die der Vermieter aufzukommen hat. Der Hauseigentümerverband (HEV) bestreitet dies. Der Immobilienverband VIS hält fest, dass diese Frage juristisch noch nicht geklärt ist.