UN-Sicherheitsrat tagt wegen Coronavirus erstmals per Videoschalte

Erstmals in seiner Geschichte hat der UN-Sicherheitsrat per Videokonferenz getagt.

Normalerweise tagt der UN-Sicherheitsrat in diesem Saal - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Sitzung des mächtigen Gremiums durch technische Probleme erschwert.

Wegen der Coronavirus-Pandemie konferierten die Diplomaten am Dienstag von zuhause aus miteinander. Während der mehr als vierstündigen Sitzung gab es allerdings technische Probleme, wie anschliessend aus Diplomatenkreisen am UN-Hauptquartier in New York verlautete. Die Beratungen mussten mehrmals unterbrochen werden, weil die Internetverbindungen zusammenbrachen oder bei Teilnehmern der Strom ausfiel.

Auch war es wegen technischer Probleme nicht möglich, die auf Englisch abgehaltene Sitzung simultan in die anderen offiziellen Sprachen der Vereinten Nationen zu übersetzen. «Es war ein bisschen improvisiert», sagte ein Diplomat der Nachrichtenagentur AFP. Er äusserte allerdings die Hoffnung, dass die nächsten Videoschalten besser klappen: «Wir schaffen das schon.» Es sei besser, unter den stark erschwerten Bedingungen zu tagen, als gar nicht.

Die Sitzung, in der es unter anderem um die Lage in der Demokratischen Republik Kongo ging, war ohnehin als Test für den Einsatz von Videoschalten gedacht. Die Sitzung stand deshalb auch nicht auf der offiziellen Agenda des Sicherheitsrats. Zuvor hatte das mächtigste Gremium der Vereinten Nationen wegen des Coronavirus seit dem 12. März nicht mehr getagt.

Unklar ist bislang, wie Abstimmungen des Sicherheitsrats unter den Bedingungen der Corona-Krise stattfinden sollen. Russland, das als eines der fünf ständigen Mitglieder des Gremiums über ein Vetorecht verfügt, lehnt Stimmabgaben aus der Ferne ab und besteht auf physischen Zusammentreffen des Gremiums für Abstimmungen.

Die Arbeit des gesamten UN-Hauptquartiers in New York ist durch die Corona-Krise stark beeinträchtigt. UN-Generalsekretär António Guterres hatte Mitte März angeordnet, dass ein Grossteil der UN-Beschäftigten mindestens drei Wochen lang von zuhause aus arbeitet.