Können Schweizer bald keinen «Döner» mehr bestellen?
Im thüringischen Weimar (D) müssen Imbissbuden ihren Döner umtaufen. Grund sind Abweichungen zu der herkömmlichen Rezeptur. Und in der Schweiz?
Das Wichtigste in Kürze
- Im deutschen Weimar müssen Imbissbuden ihren Döner umbenennen.
- Zukünftig steht auf der Speisekarte «Drehspiess im Fladenbrot»
- In der Schweiz ist das offenbar kein Thema, sagen die zuständigen Verbände.
Wer in der thüringischen Stadt Weimar (D) einen Döner essen will, muss diesen künftig unter dem Namen «Drehspiess im Fladenbrot» bestellen. Dies hat laut «Stern» das Lebensmittelüberwachungsamt beschlossen.
Grund dafür sollen Abweichungen zum herkömmlichen Döner sein. Im Lebensmittelbuch ist genau vorgeschrieben, welche Zutaten darin enthalten sein sollen. Nebst Schaf- oder Rindfleisch und Hack werden Salz, Eier, Gewürze, Öl, Zwiebeln, Milch und Joghurt beigemischt. Diese Rezeptur ist seit 1997 in den «Leitsätzen für Fleisch- und Fleischerzeugnisse» verankert.
Und genau hier kommt es jetzt zum Problem: Viele Grosshändler, welche ihr Fleisch an die Imbisse ausliefern, fügen Geschmacksverstärker hinzu. Deshalb sagt das zuständige Amt jetzt, dass Döner in dem Fall mit dieser Abweichung nicht mehr als solche bezeichnet werden dürfen.
Ärgerlich ist dies vor allem, weil der Namenswechsel für Verwirrung bei den Kunden sorgt.
Dürfen Schweizer den «Döner» behalten?
Der Schweizer Dönerverband ist zwar momentan nicht aktiv, dennoch gibt Mitglied Nevzad Yazar gegenüber Nau Auskunft über die Gesetze in der Schweiz. Bei uns vertilgt der Durchschnittsschweizer rund drei Kilo Dönerfleisch pro Jahr. Zum Vergleich: In der Türkei liegt der Verzehr unter einem Kilo.
Dass der Name Döner verboten wird, findet Yazar wenig sinnvoll: «Das Gericht wird auf der ganzen Welt unterschiedlich zubereitet. In Deutschland hat man vor Jahren einmal das Rezept von der Türkei übernommen und dieses in einem Gesetz definiert. Dabei kann man die Herstellung in diesen zwei Ländern gar nicht vergleichen. Döner wird in Deutschland und in der Schweiz in der Massenproduktion hergestellt.»
«Nichts anderes, als Fleisch am drehenden Spiess»
In seinen Augen sei es gar notwendig, Geschmacksverstärker zu verwenden. Schliesslich ist Döner ein Fleischgericht, was man auch merken soll. «Ausserdem heisst Döner eigentlich nichts anderes als ‹Fleisch, dass sich an einem Spiess dreht›.»
Die Schweizer dürfen ihren Döner also auch weiterhin unter diesem Namen und mit dem ganzen Beigemüse geniessen.