Vorsorge in der Schweiz: Das Drei-Säulen-Modell

Marcel Winter
Marcel Winter

Bern,

Die Vorsorge beruht in der Schweiz auf drei Säulen. Sie soll für ein Auskommen nach Erreichen der Pensionierung oder im Falle einer Invalidität sorgen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Drei-Säulen-System wurde 1972 in der Bundesverfassung verankert.
  • Es setzt sich aus AHV, BVG und Privatvorsorge zusammen.

Auch wenn es schwerfällt: Jeder Schweizer und jede Schweizerin muss sich früher oder später mit der Zeit nach der Pensionierung befassen. Nur wer alle drei Säulen richtig miteinander kombiniert, kann sich über ein auskömmliches Einkommen im Alter freuen. Dazu kommt die Absicherung im Falle einer Invalidität und die Absicherung der Familie im Todesfall.

Die erste Säule der Vorsorge: Die staatliche AHV

Alle in der Schweiz wohnenden und arbeitenden Menschen sind in der staatlichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung versichert. Im Alltagsgebrauch wird sie meist zur AHV abgekürzt.

Die AHV umfasst Basisleistungen, die die grundlegende Existenz sichern soll. Berufstätige zahlen ab dem Alter von 18 Jahren in die AHV ein.

Die Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt und betragen je 5,3 Prozent. Diese Anteile werden vom Lohn einbehalten.

AHV
Die AHV bietet jedem Bürger eine sichere Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenabsicherung. - Depositphotos

Nichterwerbstätige zahlen einen Mindestbeitrag, der aktuell (Stand 2024) laut dem Bund bei 514 Franken pro Jahr liegt. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Studierende, Frühpensionierte und Elternteile, die sich ganz der Kindererziehung widmen. Bei vorhandenem Vermögen kann der Beitrag auch wesentlich höher ausfallen.

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Die zweite Säule: Die berufliche Vorsorge (BVG)

Für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz kommt als zweite Säule die berufliche Vorsorge hinzu, besser bekannt als Pensionskasse. Auch diese Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt noch einmal genauso viel.

Die Auszahlungen setzen sich aus den gesetzlich vorgegebenen Minimalleistungen und den freiwillig überobligatorischen Leistungen zusammen. Hier lohnt es sich also, vor Vertragsabschluss Informationen zu sammeln.

Vorsorge
Die berufliche Vorsorge, auch als Pensionskasse (BVG) bekannt, ist die zweite Säule der Altersversorgung. - Depositphotos

Angedacht ist eigentlich, dass die erste und zweite Säule der Vorsorge etwa 60 Prozent des früheren Einkommens ergeben. So soll ein gewisser Standard gesichert werden. Allerdings ist dies häufig tatsächlich nicht so.

Die dritte Säule der Vorsorge: Die private Vorsorge

Darum wird die dritte Säule immer bedeutender: die freiwillige private Vorsorge. Sie soll dafür sorgen, dass der gewohnte Lebensstandard nach der Pensionierung gehalten werden kann.

Unterschieden wird zwischen zwei Varianten: Die erste (3a) ist die gebundene Vorsorge, die durch Mittel des Bundes gefördert wird. Die Beiträge können steuerlich abgesetzt werden. Der Maximalbeitrag liegt für Erwerbstätige mit Pensionskasse bei 7056 Franken pro Jahr.

Vorsorge
Die private Vorsorge eröffnet Schweizer Einwohnern die Möglichkeit, für ihre Altersvorsorge zusätzliches Kapital anzusparen. - Depositphotos

Hintergedanke ist hier, dass das angesparte Geld langfristig gebunden wird. Dazu kommen Vorsorgevereinbarungen mit einer Bankstiftung oder einer Versicherungsgesellschaft in der Schweiz infrage.

Die zweite Variante (3b) ist die freie Vorsorge ohne Vertragslaufzeit. Hier gibt es keinerlei Einschränkungen und keine langfristigen Vereinbarungen. Dafür können die Beiträge nicht steuerlich abgesetzt werden.

Passende Vorsorgelösungen für jeden Bedarf

Während die ersten beiden Säulen der Vorsorge kaum Flexibilität zulassen, bietet die dritte Säule zahlreiche Optionen. In beiden Varianten der dritten Säule ist auch die Zahlung kleiner Beiträge (zum Beispiel bei Teilzeitarbeit) sinnvoll.

Vorsorge
Wichtig ist, dass Sie sich immer etwas Geld beiseite legen, um im Alter später eine gute Vorsorge zu haben. - Depositphotos

So können Vorsorgelücken in der Pension vermieden werden. Auch für Selbstständige ohne Pensionskasse und Nichterwerbstätige spielt sie eine wichtige Rolle.

Kommentare

User #3462 (nicht angemeldet)

Ich rate jedem ab eine 3. Säule vor 50 Jahren zu machen, kleiner Hebel bei Steuern auf die Laufzeit und zu wenig Zins. Wenn vorher angespart wird frisst die Teuerung das Geld weg in 40 Jahren genau gleich wie bei Pensionskassen weg. Die einzigen die Lachen sind Banken (billiges Geld auf lange Zeit) und Versicherungen die drehen dir dann etwas an und Geld ist erst im AHV Alter verfügbar kann nur mit grossem Verlust Geld( z.B. für Hauskauf) heraus genommen werden.

User #3462 (nicht angemeldet)

Angedacht ist eigentlich, dass die erste und zweite Säule der Vorsorge etwa 60 Prozent des früheren Einkommens ergeben. Stand heute 50-55% Tendenz fallend. Wenn die Abstimmung von der BVG Abstimmung Obligatorisch auf 6% und Überobligatorisch auf ?, kann gesenkt werden wie es den Kassen beliebt und keine Barauszahlungen mehr möglich sind und durchgewunken wird. Tendenz sehr stark sinkend.

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