Rechtsschutz: Kündigung per WhatsApp – geht das?

Emilia Rechtsschutz
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Zürich,

Per WhatsApp gekündigt zu werden, wirft auf den ersten Blick Fragen auf. Denn: Ist dies überhaupt rechtsgültig? Wir erklären.

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Eine Kündigung kann per WhatsApp erfolgen – aber mit Ausnahmen. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Braucht es für eine Kündigung ein schriftliches Dokument – oder reicht WhatsApp?
  • Grundsätzlich kann per WhatsApp gekündigt werden. Doch es gibt Ausnahmen.

Reicht eine Kündigung per WhatsApp-Nachricht? Oder braucht es zwingend ein schriftliches Dokument?

Deine Chefin kündigt dir per WhatsApp und nun fragst du dich, ob das so gültig ist? Obwohl es auf den ersten Blick seltsam erscheint, dass sowas gültig sein könnte und man vom Gefühl her davon ausgeht, dass dafür zumindest ein unterschriebenes Dokument vorliegen muss, ist eine Kündigung per WhatsApp grundsätzlich wirksam.

Und zwar sieht das Gesetz keine Formvorschrift vor. Das bedeutet, dass eine Kündigung an keine Form gebunden ist und damit auch per WhatsApp erfolgen kann. Aber es gibt davon Ausnahmen.

Wurden Sie schon einmal per WhatsApp gekündigt?

So sehen viele Arbeitsverträge Schriftlichkeit vor, sprich, dass eine Kündigung nur gültig ist, wenn sie eben schriftlich – also mit Unterschrift auf Papier – erfolgt. Auch viele Gesamtarbeitsverträge schreiben vor, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat. Dann wäre eine Kündigung per WhatsApp nicht zulässig.

So oder so, empfiehlt es sich, wichtige Sachen wie eine Kündigung schriftlich zu machen. Damit lässt sich später einfacher beweisen, wann und wie gekündigt wurde. Gerade bei Streitigkeiten über Fristen oder den Zugang der Kündigung kann das wichtig werden.

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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

Kommentare

User #1493 (nicht angemeldet)

Nur sunfise.ch akzeptiert nur mündlich, schriftlich ungültig, wo sind wir?

User #4260 (nicht angemeldet)

Seit Corona ist nichts mehr im Lot. Impfungen haben mehr Gesundheitschäden verurascht als erwartet; Schuld haben die Behörden "BAG, Swissmedic sowie die Pharma Firmen" Diese Schaden sind unreperierbar, auch für die nächst Generation/en.

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