Rechtsschutz: Schimmel in der Wohnung – Was tun?
Schimmel in der Wohnung? Das müssen Sie nicht einfach so hinnehmen. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Verwaltung auf oder leiten Sie rechtliche Schritte ein.

Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Sie Schimmel in der Wohnung haben, sollten Sie dies umgehend Ihrer Verwaltung melden.
- Reagiert sie nicht, können Sie rechtliche Schritte einleiten oder Geld zurückverlangen.
Schimmel in der Wohnung ist nicht nur ein optisches Problem, sondern kann ernsthafte Gesundheitsrisiken mit sich bringen. Atemwegsprobleme, Allergien und sogar chronische Erkrankungen können die Folge sein. Doch wer ist in der Pflicht, den Schimmel zu beseitigen – der Mieter oder der Vermieter?
Wer muss handeln?
Die Verantwortung hängt von der Ursache des Schimmels ab. Ist der Schimmel auf bauliche Mängel wie schlechte Isolation, undichte Fenster oder feuchte Wände zurückzuführen, liegt die Pflicht zur Behebung beim Vermieter.
Als Mieter solltest du den Schimmel sofort schriftlich melden und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Fotos und eine genaue Beschreibung der betroffenen Stellen können dabei hilfreich sein.
Entsteht der Schimmel jedoch durch falsches Lüften oder unzureichendes Heizen, kann die Verantwortung beim Mieter liegen. In solchen Fällen kann der Vermieter die Kosten für die Schimmelbeseitigung auf den Mieter übertragen.
Mietzinsreduktion möglich?
Schimmel kann die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen. Ist der Schimmel gesundheitsschädlich und der Vermieter handelt nicht, hast du das Recht, eine Mietzinsreduktion zu verlangen. In besonders schweren Fällen kannst du sogar die Miete bei der Schlichtungsbehörde hinterlegen, bis der Mangel behoben ist.

Oft ist es gut, sich vorab rechtlich zu beraten lassen, um die entsprechenden Schritte vorzubereiten und abgesichert zu s ein. So ist es beispielsweise wichtig, alle Mängel und die Kommunikation mit dem Vermieter zu dokumentieren, um im Streitfall Beweise zu haben.
Rechtliche Schritte bei Untätigkeit des Vermieters
Reagiert der Vermieter nicht auf deine Beschwerden, kannst du rechtliche Schritte einleiten. Der erste Schritt ist meist ein Schlichtungsverfahren bei der zuständigen Behörde. Sollte auch das keine Lösung bringen, kannst du Klage erheben.
Das ist das Fazit
Schimmel in der Wohnung ist ein ernstes Problem, das nicht ignoriert werden sollte. Dokumentiere den Schaden, informiere den Vermieter schriftlich und fordere eine schnelle Behebung.
Falls der Vermieter nicht reagiert, hast du das Recht auf eine Mietzinsreduktion und kannst rechtliche Schritte einleiten. Der Mieterverband oder eine rechtliche Beratungsstelle kann dir dabei helfen.
***
Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.