Rechtsschutz: Lohnfortzahlung bei Kündigung während Krankschreibung
Sie sind krankgeschrieben, möchten aber dennoch Ihr Arbeitsverhältnis auflösen? Wir klären Sie auf, ob Sie in diesem Fall weiterhin Lohn erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer krankgeschrieben ist, ist von der Arbeitspflicht befreit.
- Gleichwohl können Arbeitnehmende ihr Arbeitsverhältnis kündigen.
- Ob und wie viel Lohn sie dann noch erhalten, hängt von der Rechtslage ab.
- Emilia Rechtsschutz klärt Sie über das Thema auf.
Eine Arbeitnehmerin ist wegen psychischer Beschwerden krankgeschrieben und beabsichtigt, Ende des Monats ihre Stelle zu kündigen. Sie fragt sich nun, ob sie während der dreimonatigen Kündigungsfrist weiterhin Anspruch auf ihren 80-Prozent-Lohn hat.
Gerade bei langen Kündigungsfristen und einer andauernden Krankheit stellen sich viele Arbeitnehmende diese Frage. Wir klären Sie über die geltende Rechtslage auf.
Krankentaggeld: Lohnfortzahlung bei Krankheit
Wenn ein krankgeschriebener Mitarbeitender selbst kündigt, bleibt grundsätzlich der Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen – jedoch nur, solange die Krankheit andauert und je nach Versicherungsregelung.
Falls der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, übernimmt diese in der Regel 80 Prozent des Lohnes für die Dauer der Krankschreibung, abhängig von den Vertragsbedingungen der Versicherung. Es ist üblich, dass diese Versicherung auch während der Kündigungsfrist zahlt, sofern die Krankheit ärztlich attestiert ist.
Falls jedoch keine Krankentaggeldversicherung besteht, ist der Arbeitgeber direkt verpflichtet, für eine bestimmte Dauer den Lohn fortzuzahlen. Die genaue Dauer richtet sich nach dem Obligationenrecht und variiert je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Für jemanden, der bereits mehrere Jahre im Betrieb tätig ist, könnte dies mehrere Wochen oder Monate umfassen, basierend auf den sogenannten Berner, Basler oder Zürcher Skalen, die den gesetzlichen Mindestanspruch konkretisieren.
Achtung: Besonderheiten der Lohnfortzahlung
In vielen Fällen sichert die Krankentaggeldversicherung die Lohnfortzahlung für längere Krankheitsfälle ab, auch wenn die Person währenddessen kündigt. Ein Arzt muss die Arbeitsunfähigkeit jedoch weiterhin regelmässig bestätigen, um den Anspruch zu sichern.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich im Voraus über die genauen Regelungen der Krankentaggeldversicherung informieren, um keine unerwarteten finanziellen Einbussen zu erleben.
Tipp: Kontaktieren Sie Personalabteilung
Arbeitnehmende, die während einer Krankschreibung kündigen, behalten in der Regel den Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Abhängig von der Krankentaggeldversicherung oder der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers können Höhe und Dauer jedoch variieren.
Eine frühzeitige Klärung mit der Personalabteilung oder ein Blick in die Versicherungsunterlagen ist deshalb in jedem Fall ratsam.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.