Haben Sie in den letzten Wochen weniger Stunden geleistet, als eigentlich vereinbart? Ob Sie diese noch aufarbeiten müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
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Fallen Arbeitnehmer unfreiwillig ins Minus, müssen sie die Stunden später nicht nacharbeiten. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt Situationen, da fallen Arbeitnehmer ins Minus mit ihrer Arbeitszeit.
  • Ist der negative Saldo selbstverschuldet, muss er die Zeit aufarbeiten.
  • Liegt die Ursache hingegen beim Arbeitgeber, ist es nicht seine Schuld.
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Stellen Sie sich vor, Ihr Arbeitgeber teilt Sie zu selten ein, und plötzlich haben Sie 110 Minusstunden angesammelt. Jetzt verlangt er von Ihnen, diese Stunden nachzuarbeiten. Doch ist das rechtlich in Ordnung?

Grundsätzlich gilt: Nein, das ist nicht in Ordnung, wenn die Minusstunden nicht durch eigenes Verschulden entstanden sind. Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitszeiten nicht selbst einteilt, sondern vom Arbeitgeber zu wenig eingeteilt wurde, liegt die Verantwortung für die Minusstunden beim Arbeitgeber. Es ist nicht die Aufgabe des Arbeitnehmers, diesen Umstand zu korrigieren.

Alina Murano von Emilia Rechtsschutz erklärt, ob Arbeitnehmer zu viele Arbeitsstunden aufarbeiten müssen. - zVg

Eine Ausnahme wäre, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen eines Gleitzeitmodells arbeitet und selbst die Arbeitszeiten flexibel gestalten kann. In diesem Fall wäre es in der Verantwortung des Arbeitnehmers, ein eventuelles Minus auszugleichen.

Doch wenn die zu wenigen Stunden durch eine fehlerhafte Planung des Arbeitgebers entstanden sind, muss der Arbeitnehmer nicht für die Minusstunden aufkommen.

Arbeitszeit ist im Vertrag geregelt

Um sicherzugehen, sollten Betroffene zunächst ihren Arbeitsvertrag genau prüfen. Dabei ist zu klären, ob ein Gleitzeitmodell vereinbart wurde oder ob andere Regelungen gelten, die Minusstunden rechtfertigen könnten.

Arbeitsvertrag
Alle wichtigen Angaben zum Arbeitsverhältnis stehen im Arbeitsvertrag. - dpa/AFP/Archiv

Wenn keine entsprechenden Regelungen vorliegen und die Minusstunden durch eine unzureichende Einteilung entstanden sind, liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber.

Arbeitnehmer sollten dem Arbeitgeber klar mitteilen, dass sie nicht bereit sind, die Minusstunden aufzuarbeiten, sofern sie nicht selbst dafür verantwortlich sind. In einem solchen Fall ist es wichtig, die eigene Position zu kennen und die Rechte zu wahren, um unnötige Nachteile zu vermeiden.

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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

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