Rechtsschutz: Gekündigt, aber krank – was passiert mit dem Lohn?

Emilia Rechtsschutz
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Zürich,

Nach der Kündigung hat es dich erwischt – du bist krank. Wie sieht es mit deinen Ansprüchen in Bezug auf den Lohn aus? Wir klären auf.

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Wirst du in der Kündigungsfrist krank, hast du trotzdem Anspruch auf Lohnfortzahlung. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch, wenn du nach der Kündigung krank wirst, bist du rechtlich abgesichert.
  • Wirst du während der Kündigungsfrist krank, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Du hast gekündigt und jetzt erwischt dich eine Erkältung? Keine Sorge, auch in der Kündigungsfrist bist du rechtlich abgesichert. Doch wie genau sehen deine Ansprüche aus?

Lohnfortzahlung trotz Kündigung

Wirst du während der Kündigungsfrist krank, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Dauer dieser Zahlung hängt von deiner Anstellungsdauer ab und richtet sich nach den Skalen. Diese Skalen regeln, wie lange der Arbeitgeber verpflichtet ist, deinen Lohn weiterzuzahlen. Je länger du angestellt warst, desto länger wird dein Lohn fortgezahlt.

Gekündigt, aber dann krank geworden: Ist dir das schon einmal passiert?

Ein Beispiel: Bist du seit zwei Jahren bei deinem Arbeitgeber, hast du in der Regel Anspruch auf drei Wochen Lohnfortzahlung. Wichtig ist, dass du deine Krankmeldung so schnell wie möglich einreichst. Ein ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag ist oft notwendig, um Missverständnisse zu vermeiden.

Was passiert mit den Ferien?

Ferien dienen der Erholung – und krank im Bett liegen gehört nicht dazu. Wenn du also während deiner geplanten Ferien krank wirst, kannst du diese Tage nachholen. Die Voraussetzung: Du meldest deine Krankheit umgehend und kannst sie mit einem ärztlichen Attest belegen.

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Möchtest du die Tage, an denen du krank warst, nachholen, musst du dies mit einem ärztlichen Attest belegen. - Depositphotos

Falls die Kündigungsfrist abgelaufen ist und du die Ferien nicht nachholen konntest, müssen dir diese Tage ausbezahlt werden. Das gilt auch für angesparte Überstunden, die du krankheitsbedingt nicht mehr abbauen konntest.

Was tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert?

Falls dein Arbeitgeber sich weigert, den Lohn zu zahlen oder die Ferien korrekt zu verrechnen, solltest du dich nicht abspeisen lassen. Der erste Schritt ist immer das Gespräch – vielleicht handelt es sich um ein Missverständnis. Bleibt das Problem bestehen, hilft oft eine rechtliche Beratung. In vielen Fällen reicht schon ein offizielles Schreiben, um den Arbeitgeber an seine Pflichten zu erinnern.

Kranksein während der Kündigungsfrist bedeutet nicht, dass du auf deinen Lohn oder deine Ferien verzichten musst. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dich korrekt zu behandeln. Sollten Streitigkeiten entstehen, hol dir rechtliche Unterstützung – du hast das Recht auf deiner Seite.

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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

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Kommentare

User #3564 (nicht angemeldet)

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