Ex-Ermittler Mueller: Trump-Vertrauter Stone bleibt ein Verbrecher
Das Wichtigste in Kürze
- Robert Mueller verteidigt seine Ermittlungen in der Russland-Affäre und gegen Roger Stone.
- Der Trump-Vertraute sei rechtmässig verurteilt worden.
- Jede Entscheidung in Stones Fall sei nur auf der Grundlage von Fakten gefallen.
Der frühere FBI-Sonderermittler Robert Mueller verteidigt seine Untersuchungen in der Russland-Affäre und die Verfolgung des Trump-Vertrauten Roger Stone. Stone sei rechtmässig verurteilt worden.
Er fühle sich gezwungen, auf Behauptungen zu reagieren, dass die Ermittlungen unrechtmässig und Stone ein Opfer seines Büros gewesen sei. Dies schrieb Mueller in einem Gastbeitrag der «Washington Post» (Samstag).
US-Präsident Donald Trump hatte seinem in der Russland-Affäre verurteilten Vertrauten Stone am Freitag die Gefängnisstrafe erlassen.
«Stone wurde strafrechtlich verfolgt und verurteilt, weil er Bundesverbrechen begangen hatte. Er bleibt ein verurteilter Verbrecher, und das zu Recht», schrieb Mueller.
Der frühere FBI-Chef äusserte sich damit erstmals seit einer Anhörung vor dem US-Kongress im Juli 2019 zu der Untersuchung. Diese sei «von grösster Bedeutung» gewesen, denn Russlands Aktionen hätten eine Bedrohung der Demokratie in den USA dargestellt.
Verbindung von Trump-Wahlkampfteam mit Russland
Jede Entscheidung in Stones Fall sei ausschliesslich auf der Grundlage von Fakten gefallen. «Die Frauen und Männer, die für diese Ermittlungen und Strafverfolgungsmassnahmen zuständig waren, haben mit höchster Integrität gehandelt. Gegenteilige Behauptungen sind falsch», sagte Mueller.
Mueller hatte Vorwürfe zu illegalen Beziehungen zwischen dem Trump-Wahlkampfteam - mit dem auch Stone zusammenarbeitete - und Vertretern Russlands untersucht. Mueller fand keine Belege dafür, dass es vor der Wahl 2016 Geheimabsprachen zwischen dem Wahlkampfteam und Russland gegeben habe.
Eine Behinderung der Ermittlungen der Justiz durch Trump schloss Mueller in seinem Bericht jedoch nicht aus. Stone (67) war im Februar wegen Vergehen im Zusammenhang mit der Affäre zu einer Haftstrafe verurteilt worden.