Twitter nennt Musks Begründungen zum Kaufrücktritt «unglaubwürdig»
Im Streit um eine Übernahme von Twitter hat der Kurzbotschaftendienst dem High-Tech-Milliardär Elon Musk Unglaubwürdigkeit vorgeworfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Mitteilung des Konzerns lässt Schlüsse auf Klage Musks zu .
Musks Aussage, er sei von Twitter «hereingelegt» worden, sei «unglaubwürdig» und widerspreche den Fakten, teilte Twitter am Donnerstag mit. Der Prozess um die abgesagte Übernahme soll am 17. Oktober im US-Bundesstaat Delaware beginnen.
Der reichste Mensch der Welt hatte die im April angekündigte Übernahme von Twitter für einen Preis von 44 Milliarden Dollar (rund 43 Milliarden Euro) am 8. Juli wegen angeblich «falscher und irreführender» Angaben des Kurzbotschaftendienstes platzen lassen. Er wirft Twitter insbesondere vor, eine zu niedrige Zahl von Spam- oder Fake-Konten auf der Plattform ausgewiesen zu haben.
Twitter bezeichnete diese Begründung als «Heuchelei» und will Musk gerichtlich zum Vollzug des vertraglich vereinbarten Kaufs zwingen. Der Prozess vor dem Gericht in Delaware ist auf fünf Tage angesetzt.
Der Milliardär reichte Gegenklage ein, allerdings als vertraulich gekennzeichnet, so dass sie nicht eingesehen werden kann. In einer Entgegnung auf diese Gegenklage erklärte nun Twitter, «Beweise und gesunder Menschenverstand» widersprächen der «Geschichte», die Musk erzähle. Es sei einfach unglaubwürdig, dass Musk, «der Gründer mehrerer Unternehmen, beraten von Wall-Street-Bankern und Anwälten» von Twitter hereingelegt worden sei.
Der Verwaltungsratschef von Twitter, Bret Taylor, erklärte, die Angaben Musks seien «ungenau, juristisch nicht ausreichend und geschäftlich nicht haltbar». Er fügte hinzu: «Wir haben es eilig, dass der Prozess beginnt.»
Beobachter halten eine gerichtliche Niederlage Musks und damit eine erzwungene Erfüllung des Übernahmeabkommens für durchaus denkbar. Möglich wäre auch, dass der Multimilliardär Twitter eine in der Vereinbarung vorgesehene Vertragsstrafe von bis zu einer Milliarde Dollar zahlen muss.