Das jahrzehntealte Gesetz verbietet Schwangerschaftsabbrüche in fast allen Fällen. Das Weisse Haus kritisiert das Urteil in Arizona scharf.
Abtreibung weisses haus
Weil sie zu spät abgetrieben hat, wurde eine Britin verurteilt.(Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Arizona wurde ein Verbot gegen ein altes Abtreibungsgesetz aufgehoben.
  • Das Gesetz erlaubt eine Abtreibung nur, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist.
  • Das Weisse Haus bezeichnet den Entscheid als «inakzeptabel».
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Im US-Bundesstaat Arizona kann ein jahrzehntealtes Gesetz wieder in Kraft gesetzt werden, das Schwangerschaftsabbrüche in fast allen Fällen verbietet. Eine einstweilige Verfügung von 1973 gegen das Gesetz wurde aufgehoben. Das gab eine Richterin am Obersten Gericht des Bundesstaates gab am späten Freitagabend (Ortszeit) bekannt.

Das deutlich ältere Gesetz erlaubt Abtreibungen nur, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist. In allen anderen Fällen, also auch bei Vergewaltigung oder Inzest, sind Abtreibungen verboten.

Das Gesetz hat seine Ursprünge im Jahr 1864. Es wurde 1973 blockiert als der Oberste Gerichtshof in der Rechtssache Roe v. Wade entschied, dass Frauen ein verfassungsmässiges Recht auf Abtreibung haben.

Die Richterin argumentierte nun, dass mit der Aufhebung dieses Urteils auch die Verfügung gegen das Gesetz aufgehoben werden müsse. Die Entscheidung kann noch angefochten werden. Noch unklar ist, ob das Gesetz tatsächlich Anwendung finden wird.

Weisses Haus bezeichnet Urteil als «katastrophal»

Die Sprecherin des Weissen Hauses, Karine Jean-Pierre, bezeichnete das Urteil am Samstag als «katastrophal, gefährlich und inakzeptabel». Es werde die Frauen in Arizona «um mehr als ein Jahrhundert zurückwerfen».

Wenn die Entscheidung Bestand habe, drohten Ärzten, die Abtreibungen durchführten, «bis zu fünf Jahre Haft für die Erfüllung ihrer Fürsorgepflicht».

Die «rückwärtsgewandte Entscheidung» stehe «beispielhaft für den beunruhigenden Trend im Land», dass Republikaner versuchten, Frauen ihrer Rechte zu berauben.

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