Benjamin Netanjahu

Haftbefehl gegen Netanjahu: Ankläger stellt Antrag

Ines Biedenkapp
Ines Biedenkapp

Niederlande,

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs beantragt Haftbefehle gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu und Hamas-Führer.

Porträt von Benjamin Netanjahu
Gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu wrude aufgrund von Verbrechen gegen die Menschlichkeit Strafbefehl erhoben. - keystone

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, hat Haftbefehle beantragt. Diese richten sich gegen Israels Premierminister Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Yoav Gallant.

Gleichzeitig wurden Anträge gegen Hamas-Führer gestellt. Wie «Amnesty International» berichtet, geht es um Yahya Sinwar, Mohammed Deif und Ismail Haniyeh.

Der Vorwurf lautet auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dies bezieht sich auf Handlungen seit dem 7. Oktober 2023.

Vorwürfe gegen beide Seiten

Laut «Amnesty International» wirft Khan Israel das Aushungern von Zivilisten vor. Zudem soll es Angriffe auf die Zivilbevölkerung gegeben haben.

Den Hamas-Führern werden laut «Treffpunkt Europa» unter anderem Mord und Geiselnahmen vorgeworfen. Dies steht im Zusammenhang mit dem Terrorangriff auf Israel.

Findest du die Entscheidung des internationalen Gerichtshofs gerechtfertigt?

Khan betonte laut «UNRIC», dass das Völkerrecht für alle gelte. Niemand könne ungestraft handeln, weder Soldaten noch zivile Führer.

Benjamin Netanjahu weist Vergleich zurück

Netanjahu bezeichnete die Entscheidung laut «Treffpunkt Europa» als «moralischen Skandal». Er wies einen Vergleich mit der Hamas zurück.

Sollte ein Haftbefehl erlassen werden, hätte dies Konsequenzen. Netanjahu könnte in den 124 Mitgliedsstaaten des internationalen Gerichtshofs festgenommen werden.

Deutschland würde sich laut Regierungssprecher an Entscheidungen des internationalen Gerichtshofs halten. Dies berichtet «Treffpunkt Europa».

Rechtliche Hintergründe

Der internationale Gerichtshof ist kein UN-Organ, hat aber ein Kooperationsabkommen. Dies erklärt «UNRIC» in seiner Berichterstattung.

Israel ist kein Unterzeichner des Römischen Statuts, Palästina schon. Der UN-Sicherheitsrat könnte dem internationalen Gerichtshof die Zuständigkeit übertragen.

Die Vorermittlungskammer muss nun über die Anträge entscheiden. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern.

Kommentare

User #4107 (nicht angemeldet)

Netanjahu ist nicht sein richtiger Name. Er heisst Mileikowski.....

User #1740 (nicht angemeldet)

Karim Khan ist am falschen Platz-& uebersieht sein eigener Balken im Auge

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