Gegen Google wurde eine formelle Beschwerde eingereicht. Android-Systeme entsprechen womöglich nicht den Vorgaben der DSGVO.
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Eine Frau steht vor einem Bürogebäude von Google. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen Google werden schwere Vorwürfe laut, was den Datenschutz angeht.
  • Der Datenschutzbeauftragte Hamburgs zweifelt an der DSGVO-Konformität des Daten-Trackings.
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Der Datenschutzbeauftragte Hamburgs (D) äussert Zweifel an der Android Advertising ID (AAI) von Google. So sei das Zurücksetzen der Smartphone-Kennung durch den Anwender ein rein symbolischer Akt. Es ändere sich nichts an den Grundbedingungen des Trackings, wie der Jurist gegenüber dem deutschen Fachportal «Heise» festhält.

DSGVO möglicherweise verletzt

Vergangene Woche hatte ein Österreicher eine Beschwerde gegen Google eingereicht. Dies mithilfe der Wiener Bürgerrechtsorganisation «NOyb.eu» und auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO.

Der Vorwurf: Gesammelte Daten würden nicht-berechtigterweise an eine hohe Zahl Dritt-Parteien weitergegeben. Der Nutzer könne dies keineswegs beeinflussen.

Die AAID wird grundsätzlich für die personalisierte Werbung verwendet. Wer sie zurücksetzt, muss zunächst ausdrücklich zustimmen, bevor Firmen sie erneut verwenden dürfen. Es hielten sich jedoch die wenigsten Dienste an diese Regelung, so «Heise» mit Verweis auf das Infoportal «Mobilsicher».

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