Mit Sozialen Netzwerken französischen Steuerbetrügern auf der Spur
Das Wichtigste in Kürze
- Posts auf Facebook und Konsorten dürfen Steuerfahndern künftig als Beweismittel dienen.
- Menschenrechtler sind empört und fordern ein Umdenken.
Die französische Regierung erlaubt es Steuerfahndern künftig, die Social-Media-Accounts von Privatpersonen zu durchleuchten. Die neue Regel ist Teil eines Beschlusses, der letzte Woche gefällt wurde, wie «BBC» berichtet. Menschenrechtler sind ab dem Entscheid empört und äussern Besorgnis.
Das zuständige Gericht hielt fest, dass Meinungsfreiheit und Privatsphäre der Nutzer nicht beeinträchtigt werden dürfen. Denn die Behörden müssten stets garantieren, dass passwortgeschützte Inhalte nicht durchleuchtet werden und ausschliesslich öffentlich zugängliche Daten geprüft werden. Eine Aufsichtskommission solle zudem überwachen, wie die gesammelten Informationen genutzt werden.
Dreijähriges Überwachungsexperiment
Die neue Regelung gegen Steuerbetrug ist Teil eines Online-Überwachungsexperiments Frankreichs. Die Befugnisse in puncto Überwachung werden dabei massiv ausgeweitet. Die Datenschutzbehörde Frankreichs kann den Grund für den Entscheid zwar nachvollziehen. Gleichzeitig macht sie jedoch auf die Risiken aufmerksam, welche die Gesetzesänderung mit sich bringt.
So könnten Personen, die angeben, ihren steuerlichen Wohnsitz im Ausland zu haben, in Schwierigkeiten geraten. Beispielsweise dann, wenn sie zu viele Fotos aus Frankreich auf Instagram veröffentlichen.
Hohe Einkommenssteuer in Frankreich
In Frankreich wird ein Jahreseinkommen von bis zu 9700 Euro nicht versteuert. Bis 25'791 Euro gilt dann der Einkommenssteuersatz von 14 Prozent. Ab 71'826 Euro Jahreseinkommen zahlt der französische Bürger 30 Prozent steuern. Ab rund 150'000 Euro Jahreseinkommen gilt die sogenannte Reichensteuer, die 45 Prozent beträgt.
2012 kündigte der damalige Staatspräsident François Hollande an, den Spitzensteuersatz massiv erhöhen zu wollen. So solle er für Einkommen von mehr als eine Million Euro jährlich bei 75 Prozent liegen. Der Verfassungsrat bemängelte dieses Vorhaben jedoch und kippte diesen Steuersatz.