Die Anklage des Weltstrafgerichtes warnte Israel vor dem Abriss des Beduinendorfes Chan al-Ahmar im Westjordanland – die könnte ein Kriegsverbrechen darstellen.
Eine Palästinenserin läuft an dem Spital des Beduinendorfs Chan al-Ahmar im Westjordanland vorbei.
Eine Palästinenserin läuft an dem Spital des Beduinendorfs Chan al-Ahmar im Westjordanland vorbei. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut dem Weltstrafgericht könnte Israel bald ein Kriegsverbrechen begehen.
  • Der Abriss eines Beduinendorfs «ohne militärischen Nutzen» könnte dies darstellen.
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Die drohende Zwangsräumung und der darauffolgende Abbriss des Beduinendorfes Chan al-Ahmar im Westjordanland könne ein Kriegsverbrechen darstellen, erklärte Chefanklägerin des Weltstrafgerichtes Fatou Bensouda heute Mittwoch in Den Haag. Die «umfassende Zerstörung von Eigentum ohne militärische Notwendigkeit und die Umsiedlung der Bevölkerung in einem besetzten Gebiet» sei nach dem Römischen Statut des Gerichts ein Kriegsverbrechen.

Die Anklägerin untersucht bereits Vorwürfe zu Kriegsverbrechen in den besetzten israelischen Gebieten. Über die Einleitung eines offiziellen Ermittlungsverfahrens ist aber noch nicht entschieden.

Israel erkennt das Gericht nicht an. Da aber Palästina ein Mitgliedsstaat ist, könnte das Gericht dennoch ein Verfahren gegen Israel eröffnen.

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