Benedikt XVI.: Kirchendokument belastet früheren Papst schwer
Trotz Missbräuchen an minderjährigen Jungen wurde ein Priester nie entlassen. Daran soll auch der frühere Papst Benedikt XVI. Mitschuld tragen.

Das Wichtigste in Kürze
- Priester H. aus Gelsenkirchen soll mehrfach minderjährige Jungen missbraucht haben.
- Dies geht aus einem internen Dokument der katholischen Kirche hervor.
- Dabei soll auch der frühere Papst Benedikt XVI. eine entscheidende Rolle gespielt haben.
Ein internes Dokument der katholischen Kirche belastet nach einem Bericht der Wochenzeitung «Die Zeit» den emeritierten Papst Benedikt XVI. In dem betreffenden Fall geht es um den Priester H. aus Gelsenkirchen.
Dieser soll vielfach minderjährige Jungen missbraucht haben. 1980 wechselte der Geistliche aus dem Bistum Essen in das Erzbistum München und Freising. An dessen Spitze stand damals Erzbischof Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI.
Papst Benedikt XVI. nahm Priester H. ins Bistum auf
Demnach sind die Bischöfe und ihre Generalvikare in München und Essen ihrer Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht gerecht geworden. Ratzinger werde dabei explizit genannt: Obwohl er von der Vorgeschichte des mutmasslichen Missbrauchspriesters Kenntnis gehabt habe, habe er ihn in seinem Bistum aufgenommen und eingesetzt.

Benedikts Privatsekretär Georg Gänswein bestritt dies in einer Stellungnahme. «Die Behauptung, er (Benedikt) hätte Kenntnis von der Vorgeschichte zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Aufnahme des Priesters H. gehabt, ist falsch».
Priester wurde nie entlassen
Es ist schon länger bekannt, dass H. einer jener Fälle war, in denen ein Priester immer wieder aufs Neue beschuldigt, aber von seinen Vorgesetzten einfach weiterversetzt wurde.
Nach dem «Zeit»-Bericht tat dies anfangs auch Kardinal Marx, der ihn 2008 in die Kurseelsorge nach Bad Tölz versetzt habe. Erst 2010 sei H. von Bischof Franz-Josef Overbeck aus Essen in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.

Zu der Entlassung aus dem Priesterstand sei es aber letztlich nicht gekommen. Das Münchner Kirchengericht habe dies in dem erwähnten Dekret von 2016 damit begründet, dass man H. nicht die alleinige Schuld zuschieben könne. Vielmehr seien die kirchlichen Autoritäten «zu jedem Zeitpunkt über die Erkrankung des Beklagten und die meisten seiner Vergehen informiert» gewesen.
«Dennoch setzten sie H. wiederholt in Bereichen ein, in denen er Kinder- und Jugendarbeit zu leisten hatte.» H. lebe heute wieder im Ruhrgebiet, berichtete die «Zeit».