Berlin bekommt Böller-Verbotszonen an Silvester
In Berlin darf an Silvester in mehreren grossen Zonen kein Feuerwerk gezündet werden. Erlaubt sind nur Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und Knallerbsen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zum ersten Mal gelten in Berlin an Silvester mehrere grosse Feuerwerk-Verbotszonen.
- So soll verhindert werden, dass Sicherheitskräfte mit Böllern beworfen werden.
- Insgesamt 140 Polizisten sollen die Einhaltung des Verbots kontrollieren.
Zum ersten Mal gelten in der Silvesternacht in Berlin mehrere grosse Verbotszonen für Feuerwerke. Bisher war die Knallerei bereits auf der Partymeile am Brandenburger Tor untersagt. Nun hat die Polizei Böller und Raketen auch vom Alexanderplatz und aus dem Gebiet rund um die Pallasstrasse in Berlin-Schöneberg verbannt.
So soll verhindert werden, dass Gruppen junger Männer wie in den vergangenen Jahren Polizisten und Feuerwehrleute mit Böllern und Raketen bewerfen und beschiessen.
140 Polizisten kontrollieren
Insgesamt 140 Polizisten, jeweils eine Hundertschaft, sollen in diesem Jahr in den beiden neuen Verbotszonen kontrollieren, ob sich alle Feiernden an das Verbot halten. Die Polizei kündigte an, Feuerwerkskörper notfalls «mit Zwang» zu beschlagnahmen. Bussgelder werden allerdings nicht verhängt.
Das Verbot gilt Silvester von 18 Uhr bis zum Neujahrsmorgen um 6 Uhr für Raketen, Sonnen und Feuerräder, Fontänen, Chinaböller, Feuertöpfe, Feuerwirbel und Bengalfackeln. Erlaubt sind nur Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und Knallerbsen. In den entsprechenden Strassen dürfen die Menschen Feuerwerkskörper gar nicht erst dabei haben.
Polizei begrüsst Verbotszonen
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt die zunehmende Anzahl von Böllerverbotszonen in deutschen Städten. Das hohe Verletzungsrisiko sowie die Brandgefahren seien Grund genug, teilte der Vize-Bundesvorsitzende der GdP, Jörg Radek, am Freitag mit.
Unvorsichtiges Verhalten, Alkoholkonsum und Rücksichtslosigkeit machten manche Gegenden gefährlich. Zusätzlich fassungslos machten die Angriffe auf Polizei, Feuerwehren und Rettungskräfte.