Coiffeur-Verbot für Ungeimpfte in Österreich war verfassungswidrig
Österreich verhängte in der Corona-Pandemie ein Coiffeur-Verbot für Ungeimpfte, das mehrfach verlängert wurde. Das war verfassungswidrig.
Das Wichtigste in Kürze
- Während der Corona-Pandemie durften Ungeimpfte in Österreich nicht zum Coiffeur.
- Dieses Verbot wurde mehrfach verlängert und gilt nun als verfassungswidrig.
- Zudem hätte es keine Ausnahmen für religiöse Veranstaltungen geben dürfen.
Das mehrfach verlängerte Coiffeur-Verbot für Ungeimpfte in Österreich war verfassungswidrig. Das verkündete der Verfassungsgerichtshof am Dienstag.
Von Mitte November 2021 bis Ende Januar 2022 war ein Lockdown für Menschen in Kraft. Dieser galt für Personen, die nicht geimpft oder im vergangenen Halbjahr von Corona genesen waren.
Sie durften ihre Häuser für Arbeit, Bildung oder Besorgungen des täglichen Bedarfs verlassen. Coiffeurbesuche fielen aber nicht darunter.
Ausnahmen für religiöse Veranstaltungen nicht akzeptabel
Die Einschränkungen galten zunächst nur für zehn Tage, wurden vom Gesundheitsministerium jedoch wiederholt auf insgesamt elf Wochen ausgedehnt. Das Gericht folgte dem Argument eines Klägers, wonach Coiffeurbesuche nach einer so langen Zeit auch zum Grundbedürfnis werden.
In einem weiteren Urteil befand das Verfassungsgericht, dass es keine Ausnahmen für religiöse Veranstaltungen hätte geben dürfen. Dies während des generellen Lockdowns im Herbst 2021.