Deutschland will EU-Lösung für russische Kriegsdienstverweigerer
Wie soll mit russischen Kriegsdienstverweigerern umgegangen werden? Deutschland fordert eine Lösung auf europäischer Ebene.
Das Wichtigste in Kürze
- Deutschland will eine EU-Lösung für Kriegsdienstverweigerer aus Russland.
- Es müssten immer die Beweggründe des mutmasslichen Verweigerers geprüft werden.
- Ein Sonderaufnahmeprogramm für russische Kriegsdienstverweigerer gibt es momentan nicht.
Die deutsche Regierung will auf europäischer Ebene in den kommenden Wochen eine gemeinsame Linie zum Umgang mit russischen Kriegsdienstverweigern erreichen. Das sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Freitag in Berlin.
Dass nach der am Mittwoch verkündeten Teilmobilmachung viele russische Männer versuchten, sich dem Kriegsdienst in der Ukraine zu entziehen, sei zunächst einmal «ein gutes Zeichen», meinte er.
Jetzt gehe es darum, gemeinsam mit den anderen EU-Staaten «eine tragfähige Lösung» zu finden. In dieser besonderen Situation nur darauf zu verweisen, dass jeder, der es schaffe einzureisen, einen Asylantrag stellen könne, sei nicht ausreichend.
In jedem einzelnen Fall müssten vor einer Aufnahme aber immer die Beweggründe des mutmasslichen Kriegsdienstverweigerers geprüft werden, betonte Hebestreit. Denn es müsse sichergestellt werden, dass derjenige, der aufgenommen werde, niemand sei, der sich im Auftrag der russischen Staatsmacht nach Europa bewege.
Bisher kein Sonderaufnahmeprogramm
Pläne für ein Sonderaufnahmeprogramm oder sogenannte humanitäre Visa für russische Kriegsdienstverweigerer gibt es bislang weder in Deutschland noch auf EU-Ebene. Über ein Programm, das besonders gefährdeten Dissidenten, Journalisten und Wissenschaftlerinnen Schutz bieten soll, hat Deutschland nach Angaben des Bundesinnenministeriums bisher 438 Menschen aus Russland aufgenommen.
Der Sprecher des Ministeriums, Maximilian Kall, sagte, die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Asylbewerber aus Russland sei bereits im April so geändert worden, «dass im Regelfall die Kriegsdienstverweigerung ein Schutzgrund ist».