Drei Länder haben in Migrationskrise EU-Recht gebrochen
Einem EU-Gutachten zufolge haben Polen, Tschechien und Ungarn in der Migrationskrise gegen das EU-Recht verstossen. Die Länder zeigten mangelnde Solidarität.

Das Wichtigste in Kürze
- Drei Länder haben in der Migrationskrise das EU-Recht gebrochen.
- Zu diesem Befund kam ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs.
- Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich, einen Beschluss umzusetzen.
Ungarn, Polen und Tschechien haben wegen mangelnder Solidarität in der Flüchtlingskrise nach Ansicht einer Gutachterin des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht verstossen.
Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, einen Beschluss zur Umverteilung syrischer und anderer Asylbewerber aus Griechenland und Italien umzusetzen. Das befand Generalanwältin Eleanor Sharpston am Donnerstag in Luxemburg. Die betroffenen Staaten zeigten sich davon wenig beeindruckt.

Die EU-Staaten hatten 2015 in zwei Mehrheitsentscheidungen die Umverteilung von bis zu 160'000 Asylbewerbern beschlossen. Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich allerdings beharrlich, den Beschluss umzusetzen – obwohl der EuGH die Rechtmässigkeit der Entscheidung in einem späteren Urteil bestätigte. Die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft unter anderem die Einhaltung von EU-Recht überwacht, klagte gegen die Länder.
Keinen einzigen Asylbewerber aufgenommen
Polen und Ungarn haben nach Zahlen der EU-Kommission keinen einzigen Asylbewerber im Rahmen der Beschlüsse von 2015 aufgenommen, Tschechien zwölf.

Allerdings führte Polen im vergangenen Jahr die Liste jener EU-Staaten an, die den meisten Ausländern aus Drittstaaten den Aufenthalt in ihrem Land erlaubten. Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat zufolge erteilte Warschau 635 000 Aufenthaltstitel an Nicht-EU-Bürger – zum Grossteil an Ukrainer.
«Gehört nicht zu unseren Verpflichtungen»
Auch der tschechische Ministerpräsident Andrej Babis äusserte sich kritisch: «Die Asylpolitik ist eine Angelegenheit jedes einzelnen Mitgliedstaats, und die Umverteilung von Flüchtlingen, welche die EU illegal betreten, gehört definitiv nicht zu unseren Verpflichtungen», sagte der Gründer der populistischen Partei ANO laut Agentur CTK.
Er habe seinen Wählern versprochen, verpflichtenden Quoten niemals zuzustimmen, und dieses Versprechen werde er einhalten. «In jedem Fall müssen wir das Urteil des Gerichts abwarten, das einzig und allein verbindlich ist.»

Unversöhnlich äusserte sich auch die ungarische Regierung: Die Ungarn hätten zahllose Male klar gestellt, dass sie nicht wollten, dass Ungarn ein Einwanderungsland werde. Das sagte Janos Völner, Staatssekretär im Justizministerium, der staatlichen Nachrichtenagentur MTI.
Die Einschätzung der Gutachterin ist nicht bindend, häufig folgen die Richter ihr aber. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen. Dann könnte der EuGH Zwangsgelder gegen die drei Länder verhängen.