Dem US-Milliardär und Tesla-Chef Elon Musk drohen im Streit um die Verbreitung von Falschmeldungen auf seiner Social-Media-Plattform X hohe Bussgelder.
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Die EU-Kommission beanstandet eine Reihe von Verstössen auf Musks Plattform X. (Archivbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Elon Musks Plattform X verstösst laut EU-Kommission gegen das Gesetz für digitale Dienste.
  • Dieses schreibt sozialen Medien vor, Falschinformationen schneller zu löschen.
  • Die ersten Entscheidungen im Verfahren sollen in den kommenden Wochen oder Monaten fallen.
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In Brüssel werden in den kommenden Wochen oder Monaten die ersten Entscheidungen im Verfahren gegen X fallen. Gestützt werden die Entscheide auf das EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA).

Es schreibt grossen Online-Plattformen unter anderem vor, Falschinformationen und «illegale Inhalte» schneller zu löschen. Zum Beispiel: Terror-Verherrlichung oder Darstellungen sexueller Gewalt.

Sind dir schon einmal Falschmeldungen auf X begegnet?

Massgeblich sind die Gesetze der Mitgliedsstaaten – so ist etwa in der DACH-Region das Verbreiten von Nazi-Propaganda verboten.

Die Kommission beanstandet eine Reihe von Verstössen auf Elon Musks Plattform. So täusche X beispielsweise seinen Nutzern mit dem weiss-blauen Haken für Konten vor, dass diese überprüft seien. Dabei erhalte jeder zahlende Kunde einen. Auch wer hinter Werbung auf X stehe, sei oft nicht transparent.

Weiter gebe das Unternehmen nicht ausreichend Daten zu Forschungszwecken frei.

Elon Musk gibt Druck nicht nach

Bisher hat die Kommission nicht abschliessend über ihr Vorgehen gegen X entschieden. Für jeden der Vorwürfe könnten aber Strafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden. Eben, wenn Elon Musk dem Druck aus Brüssel nicht nachgibt.

Hier hat die Kommission Spielraum. Grundlage für die Berechnung der Bussgelder ist laut Gesetz der Umsatz des «Anbieters» der betroffenen Onlinedienste.

Dieser übt «einen entscheidenden Einfluss auf die Plattform aus». Und kann sowohl ein Unternehmen als auch eine Einzelperson sein, sagt Sprecher Thomas Regnier.

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Elon Musk lässt auf seiner Plattform X (ehemals Twitter) rassistische und illegale Inhalte zu.
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In den kommenden Wochen oder Monaten werden die ersten Entscheidungen im Verfahren gegen X dazu fallen.
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Für jeden der Vorwürfe könnten Strafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden.

Will sie die Strafen in die Höhe treiben, könnte die EU-Kommission also die Geschäftszahlen aller Unternehmen des Milliardärs zugrunde legen. Darunter auch SpaceX und Tesla. Allein der Elektroautobauer meldete für das vergangene Jahr schliesslich rund 97 Milliarden Euro Umsatz.

Hohe Strafen möglich

Berechnungen der Nachrichtenagentur AFP zufolge könnte das maximale Bussgeld damit um das 30-fache steigen. Also: Von knapp 200 Millionen Euro nur für die Plattform X auf fast sechs Milliarden Euro. Das gilt für jeden der drei bislang offiziell erhobenen Vorwürfe. Sowie für zwei Verfahren, in denen die Untersuchungen noch am Anfang stehen.

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Strafen in dieser Höhe sind nach Einschätzung des Brüsseler Anwalts Romain Rard im Rahmen der europäischen Gesetze durchaus «denkbar». Allerdings sind sie auch «viel riskanter, weil sie eher vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg angefochten werden könnten».

Bislang gebe es keine Rechtsprechung, an der sich die Kommission orientieren könne.

«Am Ende entscheidet die Justiz», so Rard weiter. Elon Musk hat seinerseits bereits angekündigt, dass er gegenüber der EU hart bleiben will. «Wir freuen uns auf eine sehr öffentliche Schlacht vor Gericht», erklärte er im Juli.

Sperre «absolute Notlösung»

Als letztes Mittel hätte die EU-Kommission unter dem Digitalgesetz sogar die Instrumente in der Hand, um Musks Plattform zu sperren. Brüssel könnte ein Gericht am europäischen Firmensitz von X in Irland anrufen, solange das Verfahren läuft. Anders als in Brasilien, wo X derzeit nicht verfügbar ist, gilt eine solche Sperrung in Europa allerdings als unwahrscheinlich.

Jan Penfrat vom Netznutzer-Verband European Digital Rights (Europäische Digitalrechte, EDR) nennt eine Sperre eine «absolute Notlösung». Die EU-Kommission müsse vorsichtig bei solchen Schritten sein. Mit einer Sperre würde sie den Zugang zu Informationen einschränken, warnt er.

Elon Musk und seine Anhänger könnten der EU dann «Zensur» vorwerfen.

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