Estonia-Wrack gefilmt – wegen Störung der Totenruhe angeklagt
Zwei Schweden haben das Wrack der 1994 gesunkenen Estonia gefilmt. Nun müssen sie sich wegen Störung der Totenruhe vor Gericht verantworten.
Das Wichtigste in Kürze
- 1994 starben bei einem Fähren-Unglück zwischen Estland und Schweden 852 Menschen.
- Das Wrack der Fähre Estonia liegt seither auf dem Grund der Ostsee.
- Zwei Schweden haben die Überreste des Boots gefilmt – und stehen nun vor Gericht.
Wegen Störung der Totenruhe müssen sich zwei Schweden vor Gericht verantworten, nachdem sie Filmaufnahmen von der 1994 gesunkenen Fähre Estonia gemacht hatten. Das teilte die schwedische Staatsanwaltschaft am Dienstag in Stockholm mit.
Die M/S Estonia war 1994 auf dem Weg von Tallinn nach Stockholm gesunken und liegt bis heute auf dem Grund der Ostsee. 852 Menschen starben bei dem Unglück, die meisten Todesopfer wurden nie geborgen.
Ursache bis heute unbekannt
Über die Ursache des Schiffsunglücks wird bis heute spekuliert, die Schuldfrage ist nie endgültig geklärt worden. Das Filmteam in einem deutschen Boot arbeitete an einem Dokumentarfilm über den Untergang und hatte im September 2019 einen Tauchroboter ins Wasser gelassen.
Das Wrack liegt in internationalem Fahrwasser und wurde per Gesetz zur Grabstätte erklärt. Gemäss einem Abkommen gilt um das Wrack ein Sperrgebiet. Deutschland hat dieses Abkommen als einziger Ostsee-Anrainerstaat aber nicht unterzeichnet.
Das Estonia-Gesetz sei noch nie vor Gericht geprüft worden, sagte Helene Gestrin, Kammerstaatsanwältin der Einheit gegen internationale und organisierte Kriminalität laut Mitteilung. «Die Frage ist, ob das schwedische Recht schwerer wiegt als die Tatsache, dass die Unterwasseraktion in internationalem Gewässer von einem Boot unter deutscher Flagge aus geschah.»