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EU-Deal mit Kanada auch zehn Jahre danach nur teilweise in Kraft

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Belgien,

Das Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada wurde 2014 abgeschlossen und ist nur teilweise in Kraft.

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Das EU-Kanada-Abkommen von 2014 ist nur teilweise in Kraft. (Archivbild) - dpa

Im September 2014 wurden Verhandlungen für ein Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada abgeschlossen. Seither läuft der Ratifizierungsprozess und das Abkommen ist lediglich teilweise in Kraft. Auch die bestehenden bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU wurden gestaffelt in Kraft gesetzt.

Wie Ceta – ein Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Kanada – zeigt, kann der Genehmigungsprozess von internationalen Abkommen Jahre dauern. Ceta ist für die EU ein sogenanntes «gemischtes» Abkommen. Das bedeutet, dass nebst dem Rat der EU und das Europäische Parlament auch die nationalen Parlamente der EU-Staaten den Vertragstexten zustimmen müssen.

Dies kommt daher, dass die Mitgliedstaaten nur in bestimmten Bereichen die vollständige Zuständigkeit der EU übertragen. In anderen Bereichen teilen sich die EU-Staaten die Kompetenzen mit der EU.

Im September 2017 trat das Abkommen vorläufig und teilweise in Kraft. Das Europäische Parlament und der Rat der EU stimmten Ceta zu, wie die Kommission damals mitteilte. Die Anwendung gilt nur für diejenigen Bereiche, die in voller Zuständigkeit der EU liegen.

EU-Abkommen mit Kanada wartet auf Ratifizierung durch zehn Mitgliedstaaten

Das Abkommen kann nur vollständig und endgültig in Kraft treten, wenn es von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert wurde. Bei zehn Ländern ist dieser Schritt noch ausstehend, wie ein Sprecher der EU-Kommission kürzlich sagte.

Auch bei den Bilateralen I zwischen der Schweiz und der EU galt ein Teil der Texte, namentlich das Abkommen über die Personenfreizügigkeit, als «gemischt», wie ein Sprecher der Europäischen Kommission auf Anfrage sagte. Die Verhandlungen für das erste Vertragspaket wurden damals im Jahr 1999 abgeschlossen, und das Abkommen trat 2002 in Kraft.

Bei den Bilateralen II einigten sich die Chefunterhändler beider Parteien auf einen Vertragstext im Jahr 2004. Die verschiedenen Abkommen des Pakets wurden gestaffelt bis ins Jahr 2009 in Kraft gesetzt. Wie auf der Website des Aussendepartements zur schweizerischen Europapolitik zu lesen war, ist das Betrugsbekämpfungsabkommen bis heute nicht in Kraft.

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