EU-Impfnachweise ohne Booster künftig nur noch neun Monate gültig
In der EU gelten Impfzertifikate neu nur noch neun Monate. Danach ist ein Booster notwendig.

Das Wichtigste in Kürze
- Ab Februar sind Impfnachweise in der EU ohne Booster nur noch 9 Monate gültig.
- Theoretisch könnte es noch zu einem Veto kommen.
- Der Booster wird spätestens sechs Monate nach der vollständigen Impfung empfohlen.
Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate künftig spätestens neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig. Die Entscheidung tritt am 1. Februar in Kraft, wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte.
Theoretisch können die EU-Länder noch ein Veto einlegen, was aber als so gut wie ausgeschlossen gilt, da die Regelung laut Kommissionssprecher mit den Staaten abgestimmt wurde. Sie werde auch im jüngsten Gipfelbeschluss erwähnt.
Booster spätestens sechs Monate nach zweiter Impfung
Auffrischungsimpfungen werden demnach spätestens sechs Monate nach der vollständigen Impfung empfohlen. Das Impfzertifikat soll aber drei weitere Monate gültig sein, bevor es abläuft, damit man genug Zeit hat, sich eine Auffrischungsimpfung zu holen.

Der EU-Impfnachweis besteht aus einem QR-Code, der direkt nach der Impfung in Praxen und Impfzentren erstellt wird oder nachträglich in Deutschland etwa in Apotheken erhältlich ist. Der Code ist in einer Smartphone-App darstellbar und kann digital ausgelesen werden.
EU-Zertifikate auch in nicht-EU-Ländern anerkannt
Die Codes werden trotz verschiedener Apps der einzelnen Länder überall in der EU erkannt und erleichtern auf Reisen Nachweise über Impfungen, frische Tests und kürzlich überstandene Infektionen mit dem Coronavirus.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula der Leyen hatte bereits nach dem EU-Gipfel vergangene Woche angekündigt, dass ihre Behörde zeitnah eine Regelung mit Blick auf den EU-Impfnachweis vorlegen werde. Vor der diesjährigen Sommersaison hatten sich die EU-Länder und das EU-Parlament auf die letzten Details der europaweiten Zertifikate geeinigt. Sie werden mittlerweile in zahlreichen Ländern auch ausserhalb der EU anerkannt.