Condor darf weiterfliegen - EU genehmigt KfW-Kredit
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU-Kommision bewilligte den Überbrückungskredit für die Fluggesellschaft «Condor».
- Der Kredit muss in sechs Monaten zurückgezahlt werden.
- Alternativ kann «Condor» ein neues Betriebskonzept präsentieren.
Die EU-Kommission hat am Montag den staatlichen Überbrückungskredit für die deutsche Flugsparte des insolventen Thomas-Cook-Konzerns bewilligt.
Die vorgesehenen 380 Millionen Euro der Staatsbank KfW verzerrten den Wettbewerb in der EU nicht übermässig. Dies teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit. Für den Kredit bürgen die Bundesrepublik und Hessen zu gleichen Teilen. Der Condor Flugdienst muss die Beihilfe innerhalb von sechs Monaten zurückzahlen oder ein schlüssiges Konzept zur Fortführung des Betriebs vorlegen.
Die Condor war im September mit der Pleite ihres britischen Mutterkonzerns Thomas Cook in Schwierigkeiten geraten. Die Gesellschaft mit 58 Flugzeugen und 4900 Mitarbeitern ist ein wichtiger Partner verschiedener Reiseveranstalter.
In einem so genannten Schutzschirmverfahren ist sie aus dem Konzern herausgelöst worden. Insbesondere soll verhindert werden, dass Geld an die britische Mutter abfliesst. Mit dem nun genehmigten Kredit ist die Gesellschaft zunächst wieder flüssig.
Condor Flugdienst ist Systemrelevant
Das grüne Licht aus Brüssel bestätige die Systemrelevanz der Fluggesellschaft im europäischen und deutschen Wettbewerb, erklärte Condor-Chef Ralf Teckentrup. «Eine gesunde Condor ist auch klar im Interesse eines funktionierenden Marktes.»
Der Sachwalter Lucas Flöther meinte, der Condor Flugdienst verfüge nun über die notwendige Liquidität, um die Wintersaison zu überbrücken. Er sei zuversichtlich, dass am Ende des Prozesses ein neuer Partner gefunden werde. Der neue Partner werde eine nachhaltige Zukunft der Airline sichern und weiteres Wachstum ermöglichen.