Die Billigfluglinie Ryanair und der Flughafen Hahn wurden von der EU-Kommission angewiesen, staatliche Unterstützungszahlungen an Deutschland zurückzuzahlen.
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Ryanair-Flugzeuge - AFP/Archiv

Nach einer sechsjährigen Untersuchung hat die EU-Kommission ein Urteil gefällt, das weitreichende finanzielle Folgen für Ryanair und den Flughafen Hahn hat. Ryanair und der Flughafen wurden angewiesen, bestimmte staatliche Zuschüsse an Deutschland zurückzuzahlen, da sie nicht den EU-Vorschriften entsprachen, wie es der «Aerotelegraph» berichtet.

EU-Kommsion prüfte Beihilfen an Ryanair

Die EU-Kommission prüfte sechs staatliche Beihilfemassnahmen, die Deutschland für den Flughafen Frankfurt-Hahn und Ryanair gewährt hatte. Von diesen sechs Beihilfen stufte die Kommission drei als ungerecht und selektiv ein. Damit hätten sie Ryanair einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber Wettbewerbern und anderen Regionalflughäfen verschafft.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager betonte die entscheidende Bedeutung des Wettbewerbs zwischen Fluggesellschaften und Flughäfen für die Wirtschaft.

Folgen für Ryanair und Flughafen Hahn

Die Ergebnisse der EU-Kommission bedeuten, dass Deutschland nun von Ryanair 13 bis 14 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zurückfordern muss. Die beanstandeten Subventionen betreffen zwei Marketingabkommen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und Ryanair und eine Ausbildungsförderung für die Fluggesellschaft. Nach Ansicht der EU-Kommission handelt es sich hierbei um staatliche Beihilfen, die nicht den Marktbedingungen entsprechen.

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Standort des Flughafen Hahn, der mit Ryanair in die Ungunst der EU-Kommission fiel. - Open Street Map

Die Kommission bemängelt zudem eine Schenkung eines Grundstücks an den Flughafen Hahn durch das Bundesland Rheinland-Pfalz. Dieses hatte das Grundstück zunächst erworben und es anschliessend dem Flughafen geschenkt, was den Vorschriften widerspricht. Somit muss auch der Flughafen Hahn, der heute im Besitz des Immobilienentwicklers und Regionalflugplatzbetreibers Triwo ist, 1,25 Millionen Euro plus Zinsen zurückzahlen.

Keine Geldstrafen, aber Rückforderungen

Der Beschuldigte Ryanair und der Flughafen Hahn müssen nicht mit Geldstrafen rechnen. Das Ziel der Rückforderungen besteht eher darin, den vorherigen Marktzustand wiederherzustellen. Dies erklärte die EU-Kommission abschliessend.

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