EuGH rügt Polens Justizsystem und Orbans Migrationsgesetz
Der Europäische Gerichtshof hat Regelungen im polnischen Justizsystem für unzulässig erklärt. Der Justizminister ist gleichzeitig auch Generalstaatsanwalt.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Regelung im aktuellen polnischen Justizsystem wurde für unzulässig erklärt.
- Dies entschied der Europäische Gerichtshof.
- Dass Ziobro gleichzeitig Justizminister und Generalstaatsanwalt ist, sei nicht vereinbart.
Dass Polens Justizminister gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, ist nicht mit dem EU-Recht vereinbart. Auch die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn verstösst gegen geltenden EU-Gesetze. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut eine Regelung im aktuellen polnischen Justizsystem für unzulässig erklärt.
Die Richter urteilten am Dienstag, dass es gegen EU-Recht verstosse, dass der Justizminister gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist. Er könne somit Richter an höhere Strafgerichte abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden.
Auch die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Ein entsprechendes Gesetz der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban verstosse gegen EU-Recht, urteilten die EuGH-Richter in Luxemburg.