Europäischer Gerichtshof: NGO-Gesetz von Russland ist rechtswidrig
Laut dem Europäischen Gerichtshof verstösst Russland mit seiner Gesetzgebung zu «ausländischen Agenten» gegen die Menschenrechte.
Das Wichtigste in Kürze
- Russland hat 2021 ein Gesetz durchgeführt, dass NGO's einschränkt.
- Laut dem Europäischen Gerichtshof verstösst dies gegen die Menschenrechte.
Russlands Gesetzgebung zu «ausländischen Agenten» verstösst dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zufolge gegen die Versammlungsfreiheit. Auch das Recht auf freie Meinungsäusserung wird damit eingeschränkt. Das urteilte das Strassburger Gericht am Dienstag.
Damit soll Russland den klagenden 73 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) etwa 1,02 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Kosten von knapp sollen zusätzlich 119 000 Euro erstattet werden. Aussicht auf Zahlung des Geldes haben die Betroffenen nicht, weil Russland die Urteile nicht mehr beachtet.
2012 war in Russland ein Gesetz in Kraft getreten, das etwa NGOs zwang, sich als «ausländische Agenten» zu registrieren. Die Begründung: ihre vermeintlich politische Arbeit und die ausländische Finanzierung.
NGO's durch Gesetz zur Auflösung gezwungen
Die Kriterien für die Wirtschaftsprüfung verschärften sich für die Betroffenen, Verstösse gegen die Auflagen wurden sanktioniert. Viele Organisationen waren durch die hohen Geldstrafen zur Auflösung gezwungen oder wurden abgewickelt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Strassburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. Russland ist zwar wegen des Angriffskriegs auf die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen worden, bleibt aber bis zum 16. September Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention.