Falsche Masken-Atteste: Bewährungsstrafe für Arzt
Zu Beginn der Corona-Pandemie attestiert ein Arzt Patienten, dass sie keine Maske tragen müssen - ohne die Patienten überhaupt untersucht zu haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein deutscher Arzt ist zu einer Bewährungsstrafe und Geldbusse verurteilt worden.
- Er hatte mit falsche Attesten 79 Personen von der Maskenpflicht befreit.
- Jedoch wurde keine dieser Personen vom Arzt untersucht.
Ein Arzt aus Niederbayern ist wegen falscher Atteste im ersten Corona-Jahr vor dem Amtsgericht Passau verurteilt worden. Das Verdikt ist eine Bewährungsstrafe über ein Jahr und acht Monate. Zudem muss er eine Geldbusse in Höhe von 50 000 Euro zahlen.
Nach Überzeugung der Richter befreite der Mediziner Patienten mit falschen Attesten vom Masketragen und Händedesinfizieren. Sie legten ihm am Montag Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 79 Fällen zur Last. Der Richter sah bei dem Mann «Selbstüberschätzung».
Richter: der Arzt habe mit seinem Verhalten Dritte gefährdet
Zudem erhält der Arzt ein dreijähriges, teilweises Berufsverbot. Er darf in dieser Zeit keine Bescheinigungen oder Atteste im Zusammenhang mit der Maskenpflicht ausstellen, wie eine Justizsprecherin erläuterte. Dieses Berufsverbot wurde auch vorläufig angeordnet und gilt demnach bereits vor Rechtskraft des Urteils.
In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter folgendes. Der Mediziner habe sein eigenes Handeln nicht hinterfragt, sondern sich als Kämpfer für die gerechte Sache stilisiert. Das Ausstellen der falschen Atteste habe als Multiplikator seiner Sicht auf die Maskenpflicht gedient.
Wenn der Mann die Maskenpflicht generell infrage gestellt hat, hätte er vielmehr den Rechtsweg beschreiten müssen. Mit seinem Tun habe der Arzt letztlich Dritte gefährdet.
Arzt gesteht keine Untersuchungen gemacht zu haben
Die Staatsanwaltschaft hatte für den 59 Jahre alten Mediziner eine zweieinhalbjährige Haftstrafe sowie ein dreijähriges Berufsverbot gefordert. Die Verteidiger des Arztes hatten auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger kündigten nach der Urteilsverkündung an, in Berufung gehen zu wollen.
Der Arzt hatte im Prozess eingeräumt, bei den betreffenden Patienten keine Untersuchung vorgenommen zu haben. Die Patienten lebten zum Teil weit entfernt und hätten die Atteste schriftlich bestellt. Die Bescheinigungen seien «auf Zuruf» und ohne vorherige Untersuchung und Befunderhebung erstellt worden, so die Staatsanwaltschaft.