Italien verschärft Corona-Regeln – Quarantänepflicht gelockert
Auch in Italien spitzt sich die Lage rund um das Coronavirus wieder zu. Während die Massnahmen verschärft wurden, hat man die Quarantäneregeln wieder gelockert.
Das Wichtigste in Kürze
- In Italien wird vielerorts die 2G-Regel eingeführt.
- Gleichzeitig wurden jedoch die Regeln für Quarantäne und Isolation gelockert.
In der anhaltend schlechten Pandemielage hat Italiens Regierung die Corona-Regeln verschärft und gleichzeitig die Quarantänepflicht gelockert.
Ab dem 10. Januar 2022 gilt unter anderem in Hotels, Kongresszentren, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Skiliften und auf Festen die 2G-Regel. Das teilte der Palazzo Chigi in der Nacht zu Donnerstag in Rom mit. Die Menschen müssen für den Zutritt dort also geimpft oder genesen sein.
Fast 100'000 Neuinfektionen in einem Tag
Damit erweiterte die Regierung von Ministerpräsident Mario Draghi die Corona-Regeln. In italienischen Medien war am Donnerstag deshalb die Rede von einem «Lockdown für Ungeimpfte». Die Regelungen gelten bis zum Ende des Notstandes am 31. März.
In Italien schossen die Corona-Infektionszahlen in den vergangenen Tagen in die Höhe. Am Mittwochabend meldeten die Behörden rund 98'000 Corona-Neuinfektionen und fast 150 Tote mit dem Virus binnen eines Tages. Wegen vielen Ansteckungen und der daraus folgenden Isolationspflicht befürchteten einige Regionen, dass ihnen das Personal abhandenkommt. Das würde zum Beispiel im Schienenverkehr oder in den Krankenhäusern zum Problem werden.
Die vorsorgliche Quarantäne für Geimpfte und Genesene, die engen Kontakt mit einer nachweislich positiv-getesteten Person hatten, soll ausgesetzt werden. Für Geimpfte gilt das allerdings nur, wenn sie geboostert sind oder die zweite Impfung nicht länger als 120 Tage zurückliegt. Das beschloss die Regierung in dem Dekret.
Die Menschen müssen nach dem Kontakt in jedem Fall zehn Tage lang eine FFP-2-Maske tragen. Wer Symptome zeige, muss ausserdem einen PCR- oder Antigen-Schnelltest nach fünf Tagen machen. Für Ungeimpfte bleibt die Quarantäne- beziehungsweise Isolationspflicht von zehn Tagen bestehen. Ein sich Freitesten ist jedoch möglich.