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Klima-Aktivisten wollen Identität vor Gericht nicht verraten

Redaktion
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Deutschland,

In Deutschland stehen drei Waldbesetzerinnen und -besetzer vor Gericht. Sie wollen ihre Namen aber nicht verraten. Das Gericht kommt in Schwierigkeiten.

heidebogen
Vom Heidebogen im sächsichen Landkrei Bautzen ist nicht mehr viel übrig geblieben. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • In Sachsen (D) stehen drei Waldbesetzer vor Gericht.
  • Sie wollen ihre Identität nicht offenlegen.
  • Daher könnte laut Gericht eine mögliche Geldstrafe vielleicht nicht durchgesetzt werden.

Bei Ottendorf-Okrilla in Sachsen (D) stand einmal der Heidebogen-Wald. Nun sind die Bäume fort. Sie mussten weichen, weil die Firma KBO ihre Kiesgrube erweitern wollte.

Aktivistinnen und Aktivisten hatten sich lange gegen die Rodung ihres «Heibos» gewehrt.

Vor der Räumung Mitte Februar hielten noch etwa 30 Männer und Frauen den Wald besetzt. Nach der Räumung stehen jetzt drei der Aktivistinnen und Aktivisten vor Gericht.

Aktivistinnen und Aktivisten geben Namen nicht preis

Ihre Namen sind jedoch nicht bekannt. Wie die «Bild»-Zeitung berichtet, werden sie Heibo 03, Heibo 14 und Heibo 15 genannt.

Die Staatsanwaltschaft konnte die Identität der Personen bislang nicht feststellen. Ihre Personalien freiwillig preisgeben wollten die Beschuldigten während des Gerichtstermins am Montag nicht.

Wie finden Sie die Aktionen der Klimaaktivisten?

Eine Anklageschrift wurde nicht verlesen. Zudem soll der nächste Gerichtstermin erst festgelegt werden, wenn ihre Identitäten abgeklärt sind.

Geldstrafe kann möglicherweise nicht durchgesetzt werden

Die Staatsanwaltschaft fordert gemäss der Zeitung einen Strafbefehl über 800 Euro, rund 783 Franken. Ohne einen Namen ist die Busse aber nur schwer auszustellen. «Möglicherweise müssen wir hinnehmen, dass diese nicht durchgesetzt werden kann», sagte Gerichtssprecherin Gesine Tews.

Heibo
Insgesamt wurde eine Fläche von 7,5 Hektar für das Kiesunternehmen KBO gerodet. - keystone

Dem Gericht fehlen ohne die Identität der Aktivisten wichtige Informationen. «Ohne das Wissen, wer das ist, ob er schon einmal eine Straftat begangen hat, bleibt bei einem Urteil natürlich eine Gerechtigkeitslücke. Die Alternative wäre Straffreiheit, die ebenfalls nicht zu vertreten wäre», so Tews weiter.

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