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Koalition einig: Cannabis wird zum 1. April legalisiert

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Deutschland,

Eigentlich hatte sich die Ampel schon im Herbst auf die Cannabis-Freigabe verständigt. Dann kamen Bedenken aus der SPD – nun wird das Gesetz doch verabschiedet.

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Eine Frau hält einen Joint in der Hand: Cannabis wird von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen. - Annette Riedl/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ampel-Koalitionsfraktionen haben sich zur Legalisierung von Cannabis verständigt.
  • Das Gesetz soll nun ab dem 19. Februar im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.
  • Damit wird das seit mehr als 40 Jahre geltende Cannabis-Verbot aufgehoben.

Nach langem Ringen haben sich Ampel-Koalitionsfraktionen auf die letzten Einzelheiten zur Legalisierung von Cannabis verständigt. «Das Gesetz kann damit zum 1. April in Kraft treten.» Das teilten die Vizefraktionschefs Dagmar Schmidt (SPD), Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Konstantin Kuhle (FDP) nach abschliessender Verhandlungsrunde in Berlin mit.

«Die Regelungen sind ein echter Meilenstein für eine moderne Drogenpolitik, mit der die Prävention gestärkt und der Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessert werden.»

Befürworten Sie die Cannabis-Legalisierung?

Das Gesetz soll nun in der Woche ab dem 19. Februar im Bundestag verabschiedet werden. Mit der Einigung der Ampel-Fraktionen gilt die Zustimmung als sicher.

Der Bundesrat wird sich dann voraussichtlich am 22. März mit dem Gesetz befassen. Dessen Zustimmung ist aber nicht nötig. Die Länderkammer kann lediglich Einspruch einlegen.

In jeder Landesregierung ausser der bayerischen ist mindestens eine Ampel-Partei vertreten. Deshalb gilt ein Einspruch als unwahrscheinlich und das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April als ziemlich sicher.

Das ändert sich

Mit diesem Tag wird dann das seit mehr als 40 Jahre geltende Cannabis-Verbot aufgehoben. Verkauf und Anbau waren in den 70er- und frühen 80er-Jahren gesetzlich untersagt worden. Nun soll Cannabis zum 1. April im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden.

Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige ab 1. April 2024 erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Klubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.

Ein langes Hin und Her

Die Regierungsfraktionen hatten sich eigentlich schon Ende November auf den Gesetzentwurf verständigt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach später von einem «neuen Ansatz. Dies, um Heranwachsende von der Droge möglichst fernzuhalten, den Schwarzmarkt einzudämmen und die Stoffe zu kontrollieren.»

SPD-Innenpolitiker hatten allerdings kurz nach der Einigung Bedenken geltend gemacht. Dabei ging es etwa geringere Mindestabstände zu Schulen und Kindertagesstätten beim Cannabis-Konsum. Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler monierte in der «Rheinischen Post», man werde die Auswirkungen des Gesetzes im Alltag sehr schnell merken: «Weil buchstäblich an jeder Ecke, zum Beispiel in Strassencafés, gekifft werden dürfte.»

In den Koalitionsgesprächen wurde das Gesetzespaket aber nicht noch einmal aufgeschnürt. Lediglich bei der Überprüfung der Wirksamkeit wurde eine Änderung vorgenommen. Statt erst nach vier Jahren soll sie nun stufenweise erfolgen.

Eine erste Evaluation soll es nach einem Jahr geben, eine zweite nach zwei Jahren und eine abschliessende nach vier Jahren. Dabei soll auch die Expertise des Bundeskriminalamts einbezogen werden.

Kommentare

User #3869 (nicht angemeldet)

Wenns um verbote und hindernisse geht geht sind fachoparteien immer vorderst dabei..

User #1889 (nicht angemeldet)

Ich befürworte das nicht, denn das ist immer noch eine Droge.

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