Lego A/S: Das Design ist gemäss EU-Gericht schutzwürdig
Anbieter von billigeren Alternativen von Lego werden es in Zukunft schwerer haben. Ein EU-Gericht hat das Design der Steine als «schutzwürdig» eingestuft.
Das Wichtigste in Kürze
- Günstigere Lego-Alternativen könnten zukünftig Probleme beim Vertrieb ihrer Ware haben.
- Ein EU-Gericht hat entschieden, dass das Design der Legosteine schutzwürdig ist.
Der Spielzeughersteller Lego A/S hat einen Gerichtserfolg errungen, der günstigeren Anbietern von Lego-Alternativen das Geschäft erschweren könnte. Das Europäische Gericht hat in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil entschieden, dass das Design der Bausteine schutzwürdig ist.
Damit kassiert das Gericht einen Entscheid des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO). Dieses hatte ein Geschmacksmuster eines Bausteins zuvor für nichtig erklärt hatte.
Lego A/S: Hintergründe des Streites
Im Streit geht es darum, ob das Aussehen von Legosteinen vor allem technischer Natur ist.
Bislang haben Gerichte diese Frage bejaht. Somit haben sie anderen Unternehmen, die ihre Produkte in der Regel günstiger anbieten ermöglicht, ebenfalls Klemmbausteine herzustellen und zu verkaufen. Nach EU-Recht sind technische Lösungen nur eine begrenzte Zeit schutzfähig, damit sollen Monopole verhindert werden.
Urteil könnte für andere Anbieter verheerend sein
Das nun gefällte Urteil könnte jetzt aber für die anderen Anbieter Folgen haben: Wegen des schutzwürdigen Designs der Legosteine dürften sie ihre Produkte möglicherweise nicht mehr in der klassischen Form herstellen.
«Die Entscheidung ist eine kleine Überraschung», sagte Nikolas Gregor, nicht an dem Verfahren beteiligter Rechtsanwalt der Kanzlei CMS. Er verglich den Entscheid mit dem EuGH-Urteil aus dem Jahr 2010. Dieses besagt, dass Legosteine nicht als Marke geschützt werden können.
In diesem Fall ginge es zwar um Design- und nicht um Markenschutz, so der Jurist. «Aber viele haben damit gerechnet, dass das Europäische Gericht dem Legostein aus dem gleichen Grund den Schutz versagt». In der Mitteilung zum Urteil wirft das EU-G dem EUIPO zudem Rechtsfehler vor.
«Das Europäische Amt für Geistiges Eigentum muss nun neu entscheiden - und danach möglicherweise wieder die Europäischen Gerichte», prognostiziert Gregor.