Lehrerin verweigert Kind (8) männliche Pronomen – gefeuert
Weil eine Lehrerin in Grossbritannien sich weigerte, ein Kind mit männlichen Pronomen anzusprechen, wurde sie gefeuert. Der Fall landet nun vor Gericht.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Lehrerin in Grossbritannien wird gefeuert.
- Grund: Sie weigerte sich, ein Kind (8) mit männlichen Pronomen anzusprechen.
- Der Betreiber der Schule wurde nun von der Lehrerin verklagt.
Gender-Zoff an einer britischen Schule: Eine christliche Lehrerin ist entlassen worden, weil sie sich weigerte, ein achtjähriges Kind mit männlichen Pronomen anzusprechen.
Sie behauptet, die Schule würde den trans Buben auf einen «Weg der Selbstzerstörung» führen.
Mit Unterstützung der Interessengruppe «Christian Concern» hat sie nun den Betreiber der Schule, das Nottinghamshire County Council, verklagt.
Die Lehrerin wirft der Schule vor, ihr gegenüber diskriminierend gehandelt zu haben. Dies berichtet die britische Zeitung «The Guardian».
«Zwanghaft und respektlos»
In ihrer Zeugenaussage erklärte die Lehrerin: Ihr sei 2021 von der Schule mitgeteilt worden, dass ein weiblich geborenes Kind ihre Klasse besuchen würde. Und dass sie dieses Kind mit einem männlichen Namen ansprechen sollte.
Die Lehrerin fühlte sich unwohl dabei. Sie bezeichnete es als «zwanghaft und respektlos» von der Schule, dies von ihr zu verlangen.
Sie äusserte die Befürchtung, dass dies einen «unumkehrbaren Schaden» für das Kind verursachen könnte.
Vorfall landet vor Gericht
Der Schulleiter bestand jedoch darauf, dass die Lehrerin die bevorzugten Pronomen des Kindes verwenden müsse.
Die Eltern des Kindes hätten dies so gefordert. Als sich die Lehrerin weigerte, wurde das Kind in eine andere Klasse versetzt. Und die Lehrerin im selben Monat suspendiert.
Einen Monat nach der Suspendierung durfte die Lehrerin unter einer Bedingung an die Schule zurückkommen: Sie durfte nicht über den Vorfall sprechen.
Entmutigt sah die Lehrerin nur noch einen Ausweg: Sie meldete den Vorfall bei der zuständigen Schulkommission. Diese jedoch stellte sich hinter die Schule.
Die Lehrerin hatte mittlerweile auch rechtliche Schritte eingeleitet und mit Anwälten über ihre Situation gesprochen.
Der Standpunkt der Schule: Durch die Weitergabe von Informationen an Dritte habe sie die Abmachung, den Vorfall vertraulich zu behandeln, verletzt.
Deshalb wurde die Lehrerin erneut suspendiert und schliesslich entlassen. Der Gerichtsprozess läuft noch. Ein Urteil wird am 14. März erwartet.