Lindt: Rechtsstreit um goldenen Hasen gewonnen
Jetzt ist es offiziell: Die Confiserie Heilemann darf keine Goldhasen mehr verkaufen. Damit hat Lindt den Rechtsstreit gewonnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Allgäuer Confiserie Heilemann darf keine Goldhasen mehr verkaufen.
- Sie sähen dem Produkt von Lindt zu ähnlich.
Es ist offiziell: In München hat das Oberlandesgericht der Allgäuer Confiserie Heilemann verboten, «Schoggihäsli» mit goldener Verpackung zu verkaufen. Grund: Sie sähen dem klassischen Goldhasen der Marke Lindt zu ähnlich.
Damit befand der 29. Zivilsenat, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten bestehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Entscheidend war dabei insbesondere die Frage, ob der Goldton der Hasen einerseits ähnlich genug ist. Andererseits, ob er als Marke eingesetzt werde und für die Verbraucher ein entscheidendes Signal setze. Beides bejahte das Gericht.
Gewisse Unterschiede in Farbton und Gestaltung sowie die Beschriftung mit dem Namen des Herstellers reichten nicht aus, um dem vorzubeugen. Bei Wiederholung drohen der zur Thüringer Viba sweets gehörenden Allgäuer Confiserie Heilemann nun 250'000 Euro Strafe. Zudem muss das Unternehmen Auskunft über seine Geschäfte mit dem goldverpackten Hasen geben und Schadenersatz leisten.
Goldton geniesst Markenschutz
Vorausgegangen war ein Entscheid des Bundesgerichtshofs, der zufolge der von Lindt verwendete Goldton Markenschutz geniesst. Der Farbton werde von 70 Prozent der Verbraucher dem Schweizer Chocolatier zugeordnet. Er habe sich durch seine lange und intensive Benutzung am Markt als Marke durchgesetzt und «Verkehrsgeltung erlangt», befand der BGH.
Die Karlsruher Richter hatten damit einer früheren Entscheidung des Oberlandesgerichts widersprochen, in der Lindt unterlegen war. Deswegen musste sich das OLG nun erneut mit dem Thema befassen.
Teilerfolg für Heilemann
Einen Teilerfolg erreichte Heilemann allerdings: Geklagt hatten zwei Gesellschaften von Lindt – eine aus der Schweiz und eine aus Deutschland. Das Gericht sah die Rechte am Goldton aber nur bei der deutschen Gesellschaft und wies eine der beiden Klagen zurück. Die Kosten für den Rechtsstreit werden deswegen geteilt.
Der Chocolatier wehrt sich seit Jahren gegen ähnliche Konkurrenzprodukte. Die goldenen Schokohasen des fränkischen Schokoproduzenten Riegelein durften nach zwei BGH-Urteilen bleiben.
Vor vier Wochen hat das Lausanner Bundesgericht dagegen entschieden, dass Lidl seine Goldhasen in der Schweiz nicht mehr verkaufen darf.