Lübckes Mörder sagt als Zeuge im Untersuchungsausschuss aus
2021 wurde Stephan Ernst als Mörder von Walter Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun soll er als Zeuge im Lübcke-Untersuchungsausschuss befragt werden – allerdings nicht im Landtag selbst.
Das Wichtigste in Kürze
- Der verurteilte Mörder des früheren Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird an diesem Freitag im Lübcke-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags als Zeuge befragt.
Der Ausschuss soll die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden in dem Mordfall und mögliche Versäumnisse beleuchten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte den Rechtsextremisten Stephan Ernst wegen des Mordes an dem CDU-Politiker Lübcke im Januar 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das OLG hatte es als erwiesen angesehen, dass Ernst den Politiker am 1. Juni 2019 spätabends zu Hause auf dessen Terrasse aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss getötet hatte. Bei der Befragung von Ernst im Untersuchungsausschuss soll es unter anderem darum gehen, wie er an Waffen gelangte und sein Schiesstraining organisierte.
Aus Sicherheitsgründen wird er nicht im Landtagsgebäude, sondern im Landgericht Wiesbaden befragt. Zudem war die Verlegung der Befragung auch eine Frage der Pietät gewesen: Der Mörder des ehemaligen Abgeordneten Lübcke sollte nicht im Landtag auftreten.
Widersprüche und Aufklärung
Im Prozess hatten die Richter sich kritisch zu Ernsts schwankendem Aussageverhalten geäussert und seine Glaubwürdigkeit angezweifelt. Christian Heinz (CDU), der Vorsitzende des Ausschusses, setzte daher vor der Befragung des Zeugen keine allzu grosse Hoffnung in dessen Aussagen.
Der Ansatz der SPD sei im Gegensatz zum Gerichtsprozess vor allem die Aufklärung der hinter dem Täter stehenden Netzwerke, so der SPD-Obmann Günter Rudolph vor der Ausschusssitzung. So solle es etwa um die Verbindungen von Ernst in der rechtsextremen Szene gehen. Die Aussagen Ernsts dürften auch eine Frage der Glaubwürdigkeit in Bezug auf seiner im Prozess erklärten Distanzierung von der Szene sein. Er hatte noch während des Verfahrens vor dem Frankfurter OLG um die Aufnahme in ein Aussteigerprogramm gebeten.
Ernst, der vor der Polizei und im Prozess widersprüchliche Tatversionen geschildert hatte, war als Alleintäter verurteilt worden. Ein ehemaliger Freund und Arbeitskollege, der wegen Beihilfe angeklagt war, wurde mangels Beweisen von diesem Vorwurf freigesprochen. Auch er soll Ende November als Zeuge im Ausschuss befragt werden.