Immer mehr Frauen und Mädchen werden Opfer von Gewalt. Das zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik.
In Frankreich hat der Prozess um den jahrelangen sexuellen Missbrauch einer von ihrem Ehemann betäubten Frau durch Dutzende fremde Männer eine breite öffentliche Debatte über Gewalt gegen Frauen ausgelöst. (Archivfoto)
Ein Prozess in Frankreich über den sexuellen Missbrauch einer betäubten Frau durch Dutzende Männer hat eine öffentliche Debatte über Gewalt gegen Frauen entfacht. (Archivbild) - Christophe Ena/AP/dpa

Die Gewalt gegen Frauen und Mädchen nimmt in Deutschland laut Polizeistatistik stark zu. Wie eine Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik zeigt, wurden im vergangenen Jahr 62'404 Mädchen und Frauen Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Dazu zählen etwa Vergewaltigung und sexuelle Nötigung.

Im Vorjahr zählten die Polizeibehörden 58'900 weibliche Opfer entsprechender Straftaten. Im Jahr 2015 waren der Polizei, was dieses Delikt betrifft, bei dem von einem grossen Dunkelfeld auszugehen ist, 32'460 weibliche Opfer bekannt geworden. Über die Sonderauswertung hatte zuerst «Bild» berichtet.

Faeser wünscht sich «viel entschlosseneres Handeln»

Eine deutliche Zunahme gab es 2023 den Angaben zufolge auch bei der Zahl der weiblichen Opfer von Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Bei diesen Delikten, zu denen unter anderem die Zwangsprostitution gehört, wurden demnach im vergangenen Jahr Fälle mit mehr als 148'000 weiblichen Opfern aktenkundig. Zum Vergleich: Im Vorjahr zählte die Polizei hier bundesweit rund 134'000 weibliche Opfer. Im Jahr 2013 waren rund 106'000 Frauen und Mädchen betroffen.

«Die gestiegene Gewalt gegen Frauen ist unerträglich und fordert ein noch viel entschlosseneres Handeln», kommentiert Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Zahlen. Die SPD-Politikerin sagt: «Wir brauchen harte Strafen, die elektronische Fussfessel und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings.»

Wer ein solches Training verweigere, müsse dann empfindliche Sanktionen erhalten. Es sei gut, dass das verpflichtende Anti-Gewalt-Training, das sich in Österreich bewährt habe, nun Teil des von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Entwurfs zur Reform des Kindschaftsrechts sei.

Über elektronische Fussfessel muss Justizressort entscheiden

Faeser hatte bereits bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern im Juni gesagt, Verbote für Täter, die Wohnung zu betreten und sich der von Gewalt betroffenen Frau zu nähern, müssten «konsequent durchgesetzt und engmaschig kontrolliert werden». Dazu sei sie bereits im Austausch mit Buschmann. Ausserdem sollten Täter mit einer elektronischen Fussfessel überwacht werden.

Das Bundesinnenministerium setze sich innerhalb der Bundesregierung dafür ein, dass das Gewaltschutzgesetz um die Möglichkeit der Anordnung von «verpflichtender Täterarbeit» und elektronischer Aufenthaltsüberwachung ergänzt werde, sagte eine Sprecherin. Zur elektronischen Fussfessel sei man mit dem für das Gesetz zuständigen Justizressort in engem Austausch. Das Bundesjustizministerium hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu der Frage eingerichtet, die sich am 1. Juli erstmals getroffen hat.

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