Mehrere EU-Staaten klagen gegen Mobilitätspaket
Mehrere EU-Staaten haben beim EU-Gerichtshof (EuGH) Klage gegen das im Juli beschlossene Mobilitätspaket eingereicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Mehrere EU-Staaten haben gegen das Mobilitätspaket Klagen eingereicht.
- Ziel des Pakets ist es Missstände zu bekämpfen.
- Der Bundesrat spricht sich derweil für einen Abgleich mit den Regeln der EU aus.
Mehrere EU-Staaten haben beim EU-Gerichtshof (EuGH) Klage gegen das im Juli beschlossene Mobilitätspaket eingereicht. Bern steht den neuen Regeln des Mobilitätspakets grundsätzlich positiv gegenüber.
Ziel des Mobilitätspakets ist es, Missstände wie etwa übermüdete LKW-Fahrer, manipulierbare Kontrollgeräte und Briefkastenfirmen im Osten zu bekämpfen.
Klagen von Bulgarien, Zypern und Polen
Für die Schweiz sieht das Landverkehrsabkommen gemäss Bundesamt für Verkehr (BAV) zwar keine Verpflichtung vor, die Regeln zu übernehmen. Doch der Bundesrat habe bereits darauf hingewiesen, dass eine Angleichung wichtig für ein gutes Funktionieren des Abkommens sei.
Letzten Monat reichten nun Bulgarien, Zypern, Ungarn, Litauen, Malta, Polen sowie Rumänien jeweils einzelne Klage ein. Lettland und Estland kündigten an, ebenfalls Klage einzureichen.
In einem separaten Schreiben kritisieren die Transportminister aller neun Staaten die neuen Vorschriften als «unvereinbar mit EU-Recht». Ausserdem schränke es die Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt ein, heisst es in dem vom Internetportal Euractiv.com publizierten Schreiben weiter. Die Minister befürchten zudem Wettbewerbsverzerrungen.
Die beim EuGH eingereichten Klagen sind zwar nicht öffentlich einsehbar, doch zeigt das Schreiben deutlich, was genau sauer aufstösst: Etwa die Regel, dass Unternehmen neu dort, wo sie registriert sind, in erheblichem Umfang tätig sein müssen.
LKW-Fahrer müssen Unterkunft erhalten
Denn es gibt Transportunternehmen aus «teuren» EU-Staaten, die Briefkastenfirmen in osteuropäischen Ländern haben. Damit profitieren jene Staaten von den dortigen niedrigen Standards.
Ausserdem müssen die Lastwagen neu mindestens alle acht Wochen zum Betriebszentrum des Unternehmens zurückkehren. Dies kritisieren die neun Minister explizit in ihrem Schreiben.
Auch dürfte bei den neun EU-Staaten auf wenig Gegenliebe stossen, dass Lastwagen-Chauffeure ihre obligatorische Ruhephase ausserhalb der Fahrerkabine verbringen müssen. Neu müssen die Arbeitgeber die Übernachtungskosten übernehmen. Zudem sollen die Fahrer alle drei oder vier Wochen nach Hause zurückkehren können.
Nun ist es am EuGH zu entscheiden, ob das Mobilitätspaket gegen EU-Recht verstösst und die Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt einschränkt. Bis ein Entscheid vorliegt, dürfte es jedoch noch einige Zeit dauern.