Neues EU-Regelwerk könnte Tech-Giganten auf den Kopf stellen
Mit dem noch jungen Digital Markets Act legt die EU multinationalen Tech-Konzernen wie Apple oder Alphabet einen straffen Maulkorb mit empfindlichen Strafen an.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem Digital Markets Act will die EU Monopolisierung von Tech-Konzernen eindämmen.
- Durch die Einstufung als «Torwächter» werden Konzernen klare Richtlinien vorgegeben.
- Bei Nichtbeachtung müssen Unternehmen im äussersten Fall sogar Firmenanteile verkaufen.
Sechs Technologie-Schwergewichte, darunter Apple, Amazon und Microsoft, müssen sich in der Europäischen Union (EU) auf strengere Regulierungen einstellen. Diese könnten ihr Geschäftsmodell erheblich verändern, denn die Unternehmen wurden als «Gatekeeper» (zu deutsch: «Torwächter») eingestuft.
«RP-Online» zufolge könnte dies zum Beispiel dazu führen, dass zusätzliche App-Stores auf Apples iPhones zugelassen werden. Auch müssten grosse Chatdienste für bisher nicht kompatible Konkurrenten geöffnet werden. Die neuen Regeln sollen innerhalb von sechs Monaten in Kraft treten.
22 Dienste und Produkte unter Beobachtung
Insgesamt wurden am Mittwoch 22 Dienste und Produkte der Technologieriesen als Gatekeeper eingestuft. Darunter befinden sich die Chatdienste WhatsApp und Messenger von Meta sowie Facebook, Instagram und Tiktok. Auch die App-Plattformen von Apple und Google sind betroffen.
Die grossen Online-Firmen müssten nun nach «unseren EU-Regeln spielen», verkündete EU-Kommissar Thierry Breton freudig in einem Video.
Beschränkung der Marktmacht als Ziel
Das Hauptziel des sogenannten Digital Markets Act (DMA) ist es, die Marktmacht grosser Plattformen einzuschränken und den Wettbewerb zu fördern.
Eine Regel besagt beispielsweise, dass grosse Unternehmen Daten nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers zusammenführen dürfen. Dies könnte der Grund sein, warum Metas Twitter-Alternative Threads bisher nicht in der EU verfügbar ist.
Apple und die neuen Regeln
Apples Geschäft könnte durch die neuen Vorschriften erheblich beeinflusst werden. So müssen Gatekeeper nun App-Stores anderer Anbieter zulassen. Bisher konnten iPhone-Nutzer Apps nur aus dem hauseigenen Download-Store von Apple herunterladen.
Zudem wird es den grossen Unternehmen untersagt, für den Zugang zu ihrer Plattform die Nutzung ihrer eigenen Dienste vorzuschreiben.
Bei Verstössen gegen das DMA drohen hohe Geldstrafen: Bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes und bis zu 20 Prozent bei wiederholten Vergehen. Bei «systematischen Verletzungen» kann sogar der Verkauf von Unternehmensanteilen angeordnet werden.