Papst: Segnung für homosexuelle Personen – nicht Partnerschaften

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Italien,

Papst Franziskus stellt klar, dass die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare nicht als Anerkennung homosexueller Partnerschaften zu verstehen ist.

Papst Franziskus hatte kurz vor Weihnachten überraschend erlaubt, dass katholische Priester im Grundsatz «Paaren in irregulären Situationen und gleichgeschlechtlichen Paaren» ihren Segen geben dürfen - allerdings nur unter strikten Bedingungen.
Papst Franziskus hatte kurz vor Weihnachten überraschend erlaubt, dass katholische Priester im Grundsatz «Paaren in irregulären Situationen und gleichgeschlechtlichen Paaren» ihren Segen geben dürfen - allerdings nur unter strikten Bedingungen. - Andrew Medichini/AP/dpa

Die hitzige Debatte über die neuen Leitlinien zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in der katholischen Kirche hat Papst Franziskus dazu veranlasst, sich nun persönlich zu Wort zu melden.

Der Pontifex stellte am Freitag klar, dass er seine umstrittene Erlaubnis zur Segnung nicht als Anerkennung homosexueller Partnerschaften an sich verstanden wissen will. «Wenn ein Paar spontan kommt, um die Segnung zu erbitten, wird nicht die Vereinigung gesegnet, sondern einfach die Personen, die gemeinsam darum gebeten haben», sagte das Kirchenoberhaupt bei einer Audienz im Vatikan.

Segen unter strikten Bedingungen

Kurz vor Weihnachten hatte Franziskus grundsätzlich erlaubt, dass katholische Priester «Paare in irregulären Situationen und gleichgeschlechtliche Paare» ihren Segen geben dürfen. Allerdings nur unter strikten Bedingungen, wie es in der Erklärung «Fiducia Supplicans» (in etwa: «Flehendes Vertrauen») bereits hiess. Aus Deutschland gab es für die Erlaubnis überwiegend Lob. Aus anderen Staaten – insbesondere aus Afrika – kam jedoch harsche Kritik.

Die Aufregung in der Weltkirche angesichts der damals überraschenden Erlaubnis zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare scheint gross zu sein. Bereits vor wenigen Wochen sah sich das vatikanische Amt für die Glaubenslehre gezwungen, die genauen Bestimmungen klarzustellen. In einem Dokument wird betont, dass solche Segnungen keinesfalls mit einem kirchlichen Segen bei einer Hochzeit zwischen Frau und Mann gleichzustellen seien. Die Behörde verweist darauf, dass die Kirchen vor Ort Spielraum dabei hätten, wie die Leitlinien angewendet werden.

Kommentare

User #2246 (nicht angemeldet)

Aber die Mittelscheitelzieherliebhaber brauchen wird doch!

User #4830 (nicht angemeldet)

Und übrigens.....das Thema ist die Segnung und nicht der Missbrauch !

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