Querdenker Michael Ballweg kommt aus U-Haft frei
Nach neun Monaten in Untersuchungshaft hat das Gericht eine Entscheidung im Fall des «Querdenken»-Initiators Michael Ballweg getroffen.
Das Wichtigste in Kürze
- «Querdenken»-Initiator Michael Ballweg wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.
- Ballweg wird wegen versuchten Betrugs, Geldwäsche und Steuerstraftaten angeklagt.
Nach neun Monaten in Untersuchungshaft hat das Gericht eine Entscheidung für den Initiator der «Querdenken»-Bewegung, Michael Ballweg, getroffen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte Anklage gegen ihn wegen versuchten Betrugs, Geldwäsche und Steuerstraftaten erhoben.
Das Oberlandesgericht Stuttgart legte nun eine Auflage für seine Entlassung aus der Haft fest: Ballweg muss dem Landgericht Stuttgart die Adresse von zwei Personen mitteilen, über die er zuverlässig zu Prozessbeginn geladen werden kann.
Die Gründe für Ballwegs U-Haft-Entlassung
Wesentlicher Grund für die Entscheidung des Senats sei gewesen, dass sich der aus der Straferwartung resultierende Fluchtanreiz inzwischen reduziert habe. Deshalb habe der Zweck der Untersuchungshaft nunmehr auch durch mildere Mittel erreicht werden können, teilte ein Sprecher mit.
Die Staatsanwaltschaft hatte erst kürzlich wegen versuchten Betrugs und Geldwäsche Anklage gegen Querdenker Ballweg vor dem Landgericht Stuttgart erhoben. Ihm wird vorgeworfen, seit Mai 2020 durch öffentliche Aufrufe finanzielle Zuwendungen für «Querdenken 711» in Millionenhöhe eingeworben zu haben.
Er soll die Spender über die Verwendung der Gelder getäuscht haben. Ausserdem habe er darüber getäuscht, dass er an der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von «Querdenken 711» durch das Finanzamt arbeite. Es geht laut seinem Anwalt um versuchten Betrug in 9450 Fällen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Querdenker Ballweg über 500'000 Euro für eigene Zwecke genutzt haben.
Die Vorwürfe gegen Querdenker Ballweg
Ballweg wird ausserdem Geldwäsche vorgeworfen. Er soll die mutmasslich rechtswidrige Herkunft der eingeworbenen finanziellen Zuwendungen in mittlerer sechsstelliger Höhe durch vier Bargeldauszahlungen verschleiert haben. Nun muss das Landgericht Stuttgart über die Eröffnung der Hauptverhandlung entscheiden.
Ballwegs Anwälte hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft immer wieder zurückgewiesen und die Entlassung des 48-Jährigen aus der Untersuchungshaft gefordert. Über die Zulassung der Anklage hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts noch nicht entschieden.
Die «Querdenken»-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Massnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.