Sexueller Missbrauch in der Kirche: Papst Benedikt erhält Klage
Erneut ist sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche ein Thema. Gegen Papst Benedikt wurde offenbar eine Feststellungsklage eingereicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. wurde eine Klage eingereicht.
- Ein Opfer des pädophilen Priesters Peter H. gibt dem Ex-Papst Mitschuld.
- Ratzinger habe «Kenntnis von allen Umständen» gehabt.
Gegen Papst Benedikt XVI. und weitere Kirchenvertreter hat ein Opfer des pädophilen Priesters Peter H. eine Klage eingereicht. Der Bayerische Rundfunk, der Rechercheverband Correctiv und die «Zeit» berichteten darüber am Mittwoch.
Der Papst hatte «Kenntnis von allen Umständen». Er habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass dieser Priester ein Wiederholungstäter ist, wie es in der Klageschrift heisst. Der Kläger wirft dem emeritierten Kirchenoberhaupt demnach vor, H. trotz besseren Wissens bei der Gemeindearbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt zu haben.
Taten strafrechtlich verjährt
Papst Benedikt hatte den Priester Anfang der 1980er-Jahre in sein Bistum München und Freising aufgenommen. Und dies, obwohl H. als pädophil vorbestraft bekannt war. In Bayern beging der Priester dann weitere sexuelle Missbrauchstaten.
Die Taten sind strafrechtlich weitgehend verjährt. Der Anwalt des nun klagenden Opfers, der Berliner Strafverteidiger Andreas Schulz, hat dem Bericht zufolge eine Feststellungsklage eingereicht. So solle eine Feststellung der Schuld der römisch-katholischen Kirche erreicht werden.
Klage richtet sich auch gegen andere Kirchenvertreter
Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass der damalige Priester H. den Kläger missbraucht hat, könnte die Kirche «zum Ersatz des Schadens ihm gegenüber verpflichtet» sein. So zitieren die Medien aus der Klageschrift.
Die beim Landgericht Traunstein eingereichte Klage richtet sich auch gegen Kardinal Friedrich Wetter. Zudem ist der Generalvikar der Erzdiözese München und Freising, Christoph Klingan, betroffen.