Stopp der Zwangspensionierungen von Richtern unrechtmässig
Polen verlangt vom Europäischen Gerichtshof, den Stopp der umstrittenen Zwangspensionierungen von obersten Richtern aufzuheben.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Stopp der Zwangspensionierungen von Richtern sei laut Polen unrechtmässig.
- Im Oktober verpflichtete der EuGH Polen, zwangspensionierte Richter wieder zurückzuholen.
Polen verlangt, den einstweiligen Stopp der umstrittenen Zwangspensionierungen von obersten Richtern des Landes aufzuheben. Es gebe keine Dringlichkeit, die aber eine Voraussetzung für die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) angeordnete Aussetzung der Zwangspensionierung sei. Dies sagte der Anwalt Polens, Boguslaw Majczyna, am Freitag bei einer Anhörung vor dem höchsten EU-Gericht in Luxemburg. Der EuGH hatte am 19. Oktober Polen verpflichtet, die in den Ruhestand geschickten obersten Richter vorerst wieder in den Dienst zurückzuholen.
Eine Entscheidung über das Fortbestehen der Einstweiligen Anordnung wird in einigen Wochen erwartet.
Die EU-Kommission sieht in der Zwangspensionierung eine Einschränkung der Unabhängigkeit der obersten polnischen Richter. Sie hat deswegen auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet, über das erst später verhandelt wird.
Der Anwalt der EU-Kommission, Saulius Kaleda, sagte, ohne die Einstweilige Anordnung zum Stopp der Zwangspensionierungen bestehe «das Risiko eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens». Zudem könnten andere EU-Länder sich weigern, beispielsweise polnische Haftbefehle zu vollstrecken, weil sie nicht von der Unabhängigkeit der Gerichtsentscheidungen überzeugt seien: «Dies ist eine wirkliche Gefahr.»