Uber erleidet erneut Schlappe vor höchstem EU-Gericht
Erneut hat der Fahrdienst-Vermittler Uber eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof kassiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Uber kassierte eine neue Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof.
- EU-Staaten dürfen den Dienst Uber-Pop verbieten und strafrechtlich verfolgen.
Der Fahrdienst-Vermittler Uber hat vor dem Europäischen Gerichtshof erneut eine Niederlage kassiert. Die Richter entschieden am Dienstag in Luxemburg, dass EU-Staaten den Dienst UberPop eigenständig verbieten und strafrechtlich verfolgen dürfen. Er sieht vor, Privatleute in ihren eigenen Autos als Chauffeur zu vermitteln.
#Uber verliert weiteren Rechtsstreit vor dem #EuGH. EU-Staaten dürfen rechtswidrige Ausübung von Beförderungstätigkeiten im Rahmen von UberPop verbieten und strafrechtlich ahnden, ohne Brüssel den zugrunde liegenden Gesetzesentwurf vorab mitzuteilen: https://t.co/ZXUliCWaJd
— René Höltschi (@RHoeltschi) April 10, 2018
Grundlage der höchstrichterlichen Entscheidung war ein EuGH-Urteil aus dem Dezember des vergangenen Jahres. Damals hatte der Gerichtshof entschieden, dass die Vermittlung von Privatleuten als Fahrer einer Verkehrsdienstleistung wie etwa Taxi-Angeboten entspricht - und entsprechend reguliert werden muss.
Relevant ist dies, weil UberPop demnach regulatorisch nicht als Dienst der Informationsgesellschaft gilt und ihn betreffende Gesetze oder Regelung vor ihrer Verabschiedung nicht der EU-Kommission vorgelegt werden müssen. Dies hatte Uber in einem Verfahren in Frankreich gefordert, das nun zu dem EuGH-Urteil führte.