Ukrainerinnen und Ukrainer sollen in EU bis 2025 Schutz geniessen
Der Schutzstatus von ukrainischen Kriegsflüchtlingen in der EU soll voraussichtlich bis März 2025 verlängert werden.
Ukrainische Kriegsflüchtlinge sollen noch bis mindestens März 2025 einen besonderen Schutz in der EU geniessen. Beim Treffen der EU-Innenminister am Donnerstag in Brüssel lag der Vorschlag der EU-Kommission auf dem Tisch, den temporären Schutzstatus um ein Jahr zu verlängern.
EU-Kommission verlängert Schutzstatus für Ukrainer
Die Verlängerung soll den mehr als vier Millionen Ukrainerinnen und Ukrainern in der EU Sicherheit geben.
Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine hatten die EU-Staaten die Richtlinie zum vorübergehenden Schutz erstmals aktiviert. Damit können die Kriegsflüchtlinge ohne Asylverfahren schnell und unbürokratisch einen Aufenthaltstitel erhalten. Sie können einer Arbeit nachgehen, ihre Kinder zur Schule schicken und sind krankenversichert.
Bisher war der temporäre Schutz bis Anfang März 2024 befristet. Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser nannte die Verlängerung in Brüssel «ein gutes Signal». Nach Ansicht von EU-Innenkommissarin Ylva Johansson zeigen die Mitgliedsländer damit, dass «wir zur Ukraine und den Ukrainern stehen, solange es nötig ist».
Schutzstatus in Schweiz bis zu fünf Jahre
Die Schweiz muss hingegen, anders als die EU, ihren Schutzstatus-S für Ukrainerinnen und Ukrainer nicht jeder Jahr verlängern. Wenn ihn der Bundesrat nicht widerruft, kann der Status S fünf Jahre lang bestehen. Danach wird er in eine B-Bewilligung umgewandelt.