Walschützer Paul Watson bleibt auf Grönland in Haft
Der bekannte Walschützer Paul Watson bleibt vorerst in Gewahrsam auf Grönland.
Im Ringen um seine mögliche Auslieferung nach Japan bleibt der Umweltschützer und Walfang-Gegner Paul Watson für weitere vier Wochen auf Grönland in Gewahrsam. Das zuständige Gericht in der grönländischen Hauptstadt Nuuk hat entschieden, dass der 73-Jährige bis zum 2. Oktober inhaftiert bleiben muss. Das soll sicherstellen, dass Watson Grönland nicht verlässt, bis in der Auslieferungsfrage entschieden wurde, wie die grönländische Polizei mitteilte.
Gegen die Entscheidung des Gerichts hat der kanadisch-amerikanische Staatsbürger erneut Berufung vor einer höheren Instanz eingelegt. Watson ist einer der bekanntesten Walschützer der Erde. Mit seinen konfrontativen Methoden beim Schutz der Meeressäuger gilt er für manche Umweltschützer als Held, andere halten ihn für zu radikal. Zudem hat er mit seinem Vorgehen diverse Walfang-Nationen gegen sich aufgebracht, darunter vor allem Japan.
Haftbefehl aus Japan
Nach einem Vorfall mit einem japanischen Walfang-Schiff in der Antarktis 2010 hatten die japanischen Behörden einen internationalen Haftbefehl gegen Watson ausgestellt. Auf dessen Grundlage wurde er in diesem Juli in Nuuk festgenommen. Dies, nachdem er den dortigen Hafen mit dem Schiff «John Paul DeJoria» angelaufen hatte.
Die Japaner werfen ihm vor, das Walfang-Schiff damals beschädigt und die Walfänger an ihrer Arbeit gehindert zu haben. Watson weist eine Schuld von sich.
Appell an deutsche Bundesregierung
Watson war einst eines der ersten Mitglieder von Greenpeace. Später gründete er die Sea Shepherd Conservation Society. Nach Angaben seiner aktuellen Organisation, der Captain Paul Watson Foundation, drohen ihm im Falle einer Auslieferung bis zu 15 Jahre Haft.
Die Organisation rief unter anderem die deutsche Bundesregierung dazu auf, sich für ihn starkzumachen und Druck auf Grönland sowie Dänemark auszuüben. Grönland ist weitgehend autonom, zählt aber offiziell zum Königreich Dänemark. Womit die letztliche Entscheidung über die Auslieferung beim dänischen Justizministerium liegt.