Wegen Blaulicht: Anzeigen-Hauptmeister droht selbst eine Verwarnung!

Simon Binz
Simon Binz

Deutschland,

Der Anzeigenhauptmeister fährt in einem Video mit Blaulicht und Horn. Darf Niclas Matthei das?

Anzeigenhauptmeister
Der Anzeigenhauptmeister verärgert mit einem Video, bei dem er das Blaulicht und eine Sirene einsetzt. - Instagram

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Anzeigen-Hauptmeister hat in einem Video Blaulicht und Sirene eingesetzt.
  • Die private Nutzung des Martinshorns ist verboten, ein Verwarngeld ist möglich.
  • Ein Experte geht davon aus, dass die Ordnungsbehörden das Video prüfen.

Als selbsternannter «Anzeigenhauptmeister» geht Niclas Matthei seinem liebsten Hobby nach – dem Jagen von Falschparkern. In einem Video geht der junge Deutsche jetzt aber noch einen Schritt weiter und zeigt sich im Auto hinter einem Lastwagen und setzt ein Blaulicht und Sirene ein.

Das sorgt bei seinen Followern natürlich für viel Aufruhr. Eine Person schreibt, dass er hoffe, dass das «Martinshorn» wie die Blaulichtsirene in Deutschland genannt wird «nur ins Video» reingeschnitten wurde und droht dem Anzeigenhauptmeister sogleich mit rechtlichen Problemen, sollte das nicht der Fall sein.

Was hältst du vom Hobby des «Anzeigenhauptmeisters»?

Matthei gibt sich gelassen und antwortet, dass der Ton echt ist und nicht nachträglich hinzugefügt wurde. Er befürchtet aber gleichzeitig auch keine rechtlichen Probleme. «Es ist zwar illegal, allerdings habe ich keine Strafe zu befürchten.»

Experte: «Der private Gebrauch ist eindeutig verboten»

Die Nutzung des Martinshorns ist grundsätzlich nur bestimmten Einsatzfahrzeugen wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten vorbehalten. Der private Gebrauch ist eindeutig verboten. Die grosse Frage: Warum glaubt der Anzeigenhauptmeister also, dass ihm keine rechtlichen Probleme drohen?

Um diese Frage zu beantworten, hat «Focus Online» bei einem Rechtsexperten nachgefragt, was das Gesetz zu dem Fall sagt. Christian Solmecke betont, dass Niclas Matthei wegen der unerlaubten Nutzung des Martinshorns ein Verwarngeld von 20 Euro drohen.

In Einzelfällen könne sogar eine Strafbarkeit wegen Amtsanmassung in Betracht kommen, sagt der Experte. Das wäre etwa der Fall, wenn das Auto von aussen an ein Zivilfahrzeug der Polizei erinnert. Allerdings würden hier keine Anhaltspunkte dafür vorliegen.

In den Kommentaren zu seinem Video behauptet der Anzeigenhauptmeister, dass man ihm nicht nachweisen könne, dass das Video nicht manipuliert sei. «Diese Haltung zeigt, dass er sich der rechtlichen Grauzone bewusst ist», führt Solmecke aus.

Ordnungsbehörden müssen Fall klären

Ob das Video tatsächlich manipuliert ist oder nicht, müssen laut dem Rechtsexperten die Ordnungsbehörden klären. Sie sind dafür zuständig, mögliche Verstösse gegen die Strassenverkehrs-Ordnung zu untersuchen und entsprechende Massnahmen einzuleiten.«

Es bleibe abzuwarten, ob und welche Konsequenzen Niclas Matthei zu befürchten habe.

Kommentare

User #4865 (nicht angemeldet)

Was stimmt nicht mit Dem ?

User #2748 (nicht angemeldet)

Das ist eine eindeutige Amtsanmassung, was der Typ macht. Abgesehen davon hält er sich selbst nicht an die Verkehrsregeln.

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